Drohungen und Stalking: Verschmähter Ex-Freund terrorisiert seine Angebetete

Chemnitz - Als seine Freundin mit ihm Schluss machte, drehte Kevin K. (28) durch: Er terrorisierte die junge Chemnitzerin mit mehr als 100 E-Mails, drohte ihr schlimmste Gewalttaten an. Als er ihr erneut auflauerte, eskalierte die Situation.

Kevin K. (28) kam am Dienstag in Handschellen vor Gericht.
Kevin K. (28) kam am Dienstag in Handschellen vor Gericht.  © Harry Härtel

Weil sie die Beziehung zu ihm beendete, entwickelte Kevin einen unfassbaren Hass auf seine Ex-Freundin.

So schrieb der abservierte 28-Jährige nicht nur insgesamt 107 wütende E-Mails. Er drohte der jungen Frau sogar extreme Gewaltexzesse an.

Am 17. Dezember 2024 eskalierte die Situation. Kevin lauerte der Chemnitzerin auf, nahm ihr das Handy weg. Einem Mann, der von der Ex gerufen wurde und ihr helfen wollte, brach Kevin die Nase mit einer Kopfnuss und schlug ihm einen Zahn aus.

Hat ihr Neuer den Ex verprügelt? Freispruch für Angeklagte
Gerichtsprozesse Chemnitz Hat ihr Neuer den Ex verprügelt? Freispruch für Angeklagte

Zudem schickte er Drohnachrichten an ihre Eltern, in denen er ankündigte, deren Haus und Auto anzuzünden. Ende Januar kam der Stalker schließlich in U-Haft.

Milde Strafe für Stalker

Der Stalker schickte an seine Ex-Freundin mindestens 107 E-Mails. (Symbolfoto)
Der Stalker schickte an seine Ex-Freundin mindestens 107 E-Mails. (Symbolfoto)  © 123RF

Am Chemnitzer Amtsgericht gab der Barkeeper am Dienstag alle Anklagepunkte zu. "Ich war damals total im Stress", sagte Kevin vor Gericht.

Dass er damals seinen Job verlor und seine Freundin die Beziehung beendete, war wohl zu viel für den Niederländer. Die Staatsanwaltschaft beantragte zweieinhalb Jahre Haft.

Richter Lukas Moldendzki ließ jedoch Milde walten. Er verurteilte den Stalker zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung (Bewährungszeit: zwei Jahre).

Vergewaltigung im Azubi-Wohnheim: Ist der Angeklagte zurechnungsfähig?
Gerichtsprozesse Chemnitz Vergewaltigung im Azubi-Wohnheim: Ist der Angeklagte zurechnungsfähig?

Strafmildernd wirkte sich sein Geständnis aus sowie die Tatsache, dass er wieder in die Niederlande ziehen wolle.

Überdies muss er 500 Euro an die Hilfsorganisation "Weißer Ring Chemnitz" zahlen.

Titelfoto: Harry Härtel

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Chemnitz: