Chemnitz - Weil er seinen WG-Genossen Yousef N. (27) erstach und anschließend den Leichnam missbrauchte, stand Habib A. (24) vor dem Chemnitzer Landgericht. Am Mittwoch wurde der Afghane zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Es ist eine Tat, die fassungslos macht: Im September vergangenen Jahres tötete Habib A. sein Opfer in deren damaliger Wohnung in Aue-Bad Schlema - per Schraubendreher und Messer.
Danach verging er sich mindestens einmal anal an der Leiche. Bereits Wochen und Monate zuvor hatte Habib Mädchen und Frauen in Aue belästigt.
Während der Verhandlung stand die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten im Raum - nicht zuletzt, weil er auch Mitgefangene mit Sex-Anfragen terrorisierte.
Eine Gutachterin sagte am Mittwoch aus, dass sie zwar eine Intelligenzminderung beim Angeklagten sehe - allerdings konnte keine psychische Erkrankung festgestellt werden. Daher verurteilte das Schwurgericht den Afghanen wegen Totschlags und Störung der Totenruhe zu zehneinhalb Jahren Haft.
Laut Richter Janko Ehrlich (52) liegt die Tat "einem Mord sehr nahe", da die Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erfolgt sein könnte. Allerdings: "Es ist knapp dran vorbei gewesen", so Ehrlich während der Urteilsbegründung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Andreas Kohn (56) will in Revision gehen, da er davon ausgeht, dass zumindest eine verminderte Schuldfähigkeit bei seinem Mandanten vorliegt. Zudem sei die Frage noch immer ungeklärt, ob die Tötung in einer Notwehrsituation geschah.