Er filmte auf Damentoiletten: Chemnitzer Klo-Spanner erneut vor Gericht

Chemnitz - Er trieb sich in Restaurants auf Damentoiletten herum und filmte Frauen in ihrer Kabine mit seinem Handy. Deshalb stand Wiederholungstäter Roman K. (42) am Montag vor dem Chemnitzer Amtsgericht.

Spanner Roman K. (42) kam am Montag noch mal mit Bewährung davon.
Spanner Roman K. (42) kam am Montag noch mal mit Bewährung davon.  © Harry Härtel/Haertelpress

In 25 Fällen hatte der Angeklagte Frauen auf der Toilette gefilmt. Vorwiegend geschahen die Straftaten im Chemnitzer Restaurant Athen.

Dabei schloss er sich in einer der Nebenkabinen ein, hielt das Handy über die Toilettenwand und filmte das Gesäß der Frauen.

Vor Gericht gab der Angeklagte die Taten zu. "Er weiß, dass dieser Voyeurismus bei ihm auch krankhaft ist", erklärte Verteidiger Steffen Danek.

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Es ist nicht das erste Mal, dass sich Roman wegen der gleichen Sache verantworten muss: Bereits im Dezember 2024 stand er vor dem Amtsgericht, damals wurde er in 17 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Er sei auf der Suche nach ärztlicher Hilfe. Was für den Angeklagten sprach, war sein Geständnis und dass die Taten vor der ersten Gerichtsverhandlung geschahen. Dagegen stand jedoch seine erste Verurteilung.

Der Übergriffe fanden unter anderem im Chemnitzer Restaurant Athen statt.
Der Übergriffe fanden unter anderem im Chemnitzer Restaurant Athen statt.  © Sven Gleisberg

Richter Goltz wird deutlich

In 25 Fällen machte der Angeklagte Handy-Aufnahmen. (Symbolbild)
In 25 Fällen machte der Angeklagte Handy-Aufnahmen. (Symbolbild)  © 123RF/jopanuwatd

Schlussendlich wurde Roman wegen Verletzung des Intimbereichs und des persönlichen Lebensbereichs zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (Bewährungszeit: vier Jahre).

Überdies muss er binnen drei Jahren 18.000 Euro an eine gemeinnützige Stiftung zahlen und sich um eine Therapie kümmern.

Richter Christian Goltz (62) wurde deutlich: "Ich erwarte von Ihnen, dass Sie jeden Monat die 500 Euro mit einem lächelnden Gesicht bezahlen - aus Freude darüber, dass Sie nicht im Knast sitzen."

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Der Jurist verwies damit auf die Gefängnishierarchie, bei der Sexualstraftäter ganz unten stehen.

Titelfoto: Bildmontage: Sven Gleisberg, Harry Härtel/haertelpress

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