Nach Angriff auf jüdisches Restaurant "Schalom": Neues Urteil beim Berufungsprozess

Chemnitz - Ende August 2018 soll Kevin A. den Besitzer der Chemnitzer Gaststätte "Schalom" mit Steinen beworfen haben. Nach der Verhandlung im vergangenen Jahr fand nun am Mittwoch die Berufungsverhandlung statt.

Kevin A., hier bei der Verhandlung im Amtsgericht 2021, soll den Besitzer des Restaurants "Schalom" mit Steinen beworfen haben.
Kevin A., hier bei der Verhandlung im Amtsgericht 2021, soll den Besitzer des Restaurants "Schalom" mit Steinen beworfen haben.  © Härtelpress

Der mutmaßliche Täter Kevin A. wurde vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt. Doch die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Am Mittwoch wurde dann das Berufungsurteil beim Landgericht Chemnitz gesprochen. Dies fiel jedoch nicht so aus, wie sich die Generalstaatsanwaltschaft das vorgestellt hat.

Im Gegensatz zum Amtsgericht stellte das Landgericht nämlich keinen schweren Landfriedensbruch fest, da nur ein kleiner Kieselstein dem Angeklagten als "Wurfgeschoss" zugeordnet werden konnte. Auch im Umfeld wurden keine größeren Steine gefunden. Deswegen blieb eine Anklage wegen (versuchter) Sachbeschädigung aus.

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Am Ende verurteilte das Landgericht Kevin A. wegen des beim Amtsgericht festgestellten Sachverhaltes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, wobei auch eine frühere Verurteilung mit einbezogen wurde. Da der Angeklagte sozial integriert ist, Familienanschluss, Ausbildung und Arbeit hat, wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und die Bewährungszeit auf drei Jahre festgesetzt.

Außerdem wurde ihm die Auflage erteilt, 1500 Euro an den Verein "Aktion Sühnezeichen e.V." zu zahlen - ein Verein, der Friedensdienste, Freiwilligendienste in Europa, Israel und den USA organisiert.

Bisher hat nur der Angeklagte das Urteil angenommen. Innerhalb der Wochenfrist hat die Staatsanwaltschaft noch die Möglichkeit, Revision zum Oberlandesgericht einzulegen.

Titelfoto: Härtelpress

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