Notruf missbraucht: Chemnitzer vor Gericht

Chemnitz - Dass Ordnungshüter manchmal auch völlig grundlos zum Einsatz geschickt werden, zeigt dieser Fall: Weil ein besoffener Kumpel seinen Rausch in der Chemnitzer Wohnung von Thomas S. (62) ausschlief, rief dieser die Polizei, um den Mann hinauszuwerfen.

Thomas S. (62) musste sich wegen Missbrauchs von Notrufen verantworten.
Thomas S. (62) musste sich wegen Missbrauchs von Notrufen verantworten.  © Kristin Schmidt

Am Amtsgericht Chemnitz musste sich S. deshalb am heutigen Mittwoch wegen Missbrauchs von Notrufen verantworten.

Auf Nachfrage von Richter Thomas Kaiser (60), was dagegen gesprochen hätte, den Mann einfach seinen Rausch ausschlafen zu lassen, antwortete Thomas S., dass er von ihm geschlagen worden sei.

Diese Aussage gab er jedoch zum ersten Mal vor Gericht an. S. erwähnte dies nicht während des Notrufes und auch dann nicht, als die Polizei am 22. November 2023 in seiner Wohnung in der Bruno-Granz-Straße stand. Nachdem der schlafende Mann geweckt wurde, soll dieser sich ohne Murren entfernt haben.

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Letztlich wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 200 Euro eingestellt. Das Geld soll dem Polizeisportverein Chemnitz zugutekommen.

Der Angeklagte wollte einen schlafenden Saufkumpan aus seiner Wohnung in der Bruno-Granz-Straße herausschmeißen - mithilfe der Polizei.
Der Angeklagte wollte einen schlafenden Saufkumpan aus seiner Wohnung in der Bruno-Granz-Straße herausschmeißen - mithilfe der Polizei.  © Kristin Schmidt

Richter Kaiser fasste zusammen: "Wenn er sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft, dann ist es gerechtfertigt die Polizei zu rufen, aber nicht, wenn Sie ihn freiwillig hereinlassen und er irgendwann bei Ihnen auf dem Sofa liegt."

Titelfoto: Kristin Schmidt

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