Prozess nach Suff-Ausraster auf Volksfest: Schläger hätte Jungen (15) fast erwürgt

Chemnitz - Intensivtäter Stephan H. (33) geriet im vergangenen Mai auf dem Streetfood-Festival in Annaberg-Buchholz (Erzgebirge) mit einem 15-Jährigen derart aneinander, dass er sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Chemnitz verantworten muss. Vorwurf: versuchter Totschlag!

Der Marktplatz in Annaberg-Buchholz. Hier fand im Mai 2022 das Streetfood-Festival statt, bei dem es in einer Nebenstraße zur Gewalttat kam.
Der Marktplatz in Annaberg-Buchholz. Hier fand im Mai 2022 das Streetfood-Festival statt, bei dem es in einer Nebenstraße zur Gewalttat kam.  © Sven Gleisberg

Benjamin D. (16, Name geändert) wollte auf dem Volksfest mit Eltern und Freunden feiern, bis er auf den angetrunkenen Stephan H. traf. Der doppelt so alte H. legte sich mit dem Jungen an, weil er nach eigener Aussage glaubte, Benjamin würde einen seiner Freunde bedrängen.

Dabei kam es zum Faustkampf, auf dessen Höhepunkt der Angeklagte sein körperlich unterlegenes Opfer gegen eine Hauswand drückte und circa eine Minute lang würgte, bis er von ihm abließ.

Als der Angeklagte am Donnerstag in den Gerichtssaal geführt wurde, trug er einen Pullover mit der Aufschrift "Death Punch" (Dt.: "Todesschlag"). Das Wort passt zur Schläger-Karriere von Stephan H., der in knapp 20 Jahren 18 Vorstrafen gesammelt hat. Vor allem: Körperverletzungen, bei denen die Opfer zum Teil gewürgt wurden.

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Derzeit sitzt der Mechatroniker und Vater eines Teenagers in der JVA Dresden für ein Jahr und zehn Monate ein - unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung.

Geständnis und Entschuldigung am ersten Prozesstag

Intensivtäter Stephan H. (33) muss sich wegen versuchten Totschlags seit Donnerstag vor dem Chemnitzer Landgericht verantworten.
Intensivtäter Stephan H. (33) muss sich wegen versuchten Totschlags seit Donnerstag vor dem Chemnitzer Landgericht verantworten.  © Haertelpress

Vor Gericht gestand Stephan H. die Schlägerei, sein Opfer will er aber nur etwa fünf Sekunden lang gewürgt haben - und das auch nur mit einer statt mit beiden Händen. Zudem bestritt H. die Absicht, den Geschädigten während der Tat töten zu wollen.

"Ich wollte mich noch mal bei dir entschuldigen für diesen Tag, für das, was ich gemacht habe. Das war auf jeden Fall nicht richtig", sagte Stephan H. am Donnerstag zu seinem Opfer vor Gericht.

"Ich nehme es zur Kenntnis, aber meiner Meinung nach ist so etwas nicht verzeihbar", entgegnete Benjamin D. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

Titelfoto: Sven Gleisberg, Haertelpress

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