Prozess um falsche Impfpässe: Schwere Vorwürfe gegen einen Chemnitzer "Grafen"

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Chemnitz – Er wollte Graf und Freiherr heißen, kämpfte dafür bis vor die höchsten Gerichte. Jetzt sitzt Peter B. (63) wegen mutmaßlich gefälschter Corona-Impfpässe auf der Anklagebank im Chemnitzer Amtsgericht. Der Chemnitzer Bankkaufmann bestreitet alles - und teilt gegen Presse und Justiz aus.

Der Mann, der Graf heißen wollte: Peter B. (63) vor dem Chemnitzer Amtsgericht.
Der Mann, der Graf heißen wollte: Peter B. (63) vor dem Chemnitzer Amtsgericht.  © Stefan Häßler

Der gebürtige Karlsruher (verheiratet, Vater einer Tochter) trat ohne Verteidiger vor Gericht an. Laut Anklage soll er zwischen Oktober 2021 und Januar 2022 in acht Fällen falsche Impfpässe für einen ehemaligen Chemnitzer beschafft haben, der in Niederbayern lebt.

B. wies alle Vorwürfe zurück: Weder die ihm zugerechnete Telegram-Telefonnummer noch das PayPal-Konto, über das Zahlungen gelaufen sein sollen, gehörten ihm.

Der "Kunde", der selbst Belastungszeuge ist, habe ihn angeschwärzt, weil er selbst im Visier der Justiz gestanden habe. Befragen konnte das Gericht den Mann nicht: Er fehlte krankheitsbedingt.

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Bekannt wurde B. durch einen ganz anderen Streit. Nach mehreren Namensänderungen und einer Adoption zog er 2001 nach Großbritannien.

Dort erwarb er zusätzlich die britische Staatsangehörigkeit und ließ sich einen Namen samt "Graf" und "Freiherr" eintragen.

Um mutmaßlich gefälschte Impfpässe geht es im Prozess gegen einen Chemnitzer Bankkaufmann mit Adels-Ambitionen.
Um mutmaßlich gefälschte Impfpässe geht es im Prozess gegen einen Chemnitzer Bankkaufmann mit Adels-Ambitionen.  © picture alliance/dpa/dpa-Zentral

Der Angeklagte teilt gegen Justiz und Presse aus

Aufkleber, Datum und Stempel dokumentieren Corona-Impfungen im gelben Impfpass.
Aufkleber, Datum und Stempel dokumentieren Corona-Impfungen im gelben Impfpass.  © IMAGO/MIS

Doch das deutsche Standesamt spielte nicht mit. B. klagte, sein Fall beschäftigte sogar den Europäischen Gerichtshof. 2019 erteilte ihm der Bundesgerichtshof schließlich eine Absage: Die Anerkennung der frei gewählten Adelsbezeichnungen widerspreche dem Grundsatz staatsbürgerlicher Gleichheit.

Auch gegen Justiz und Presse teilte B. zum Prozessauftakt aus: Die Staatsanwaltschaft habe nicht gründlich ermittelt, vor allem in Bayern werde man schnell in Haft gesteckt. Der Presse warf er Hetze vor.

Für ihn geht es trotzdem weiterhin um falsche Impfpässe statt vornehmer Namen. Fortsetzung in zwei Wochen.

Titelfoto: Bildmontage: picture alliance/dpa/dpa-Zentral, IMAGO/MIS, Stefan Häßler

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