Prozess wegen Erpressung: Unzufriedener Patient forderte 350.000 Euro von Chemnitzer Praxis

Chemnitz - Bei diesem Patienten aus Chemnitz geriet der Sinn für Gerechtigkeit außer Kontrolle.

Sven K. (47) wurde am Dienstag am Amtsgericht Chemnitz wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Sven K. (47) wurde am Dienstag am Amtsgericht Chemnitz wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt.  © Haertelpress

Weil er mit einer Behandlung und deren Kosten nicht einverstanden war, schickte Sven K. (47) einer Chemnitzer Praxis ominöse Briefe. Darin drohte er an, den Inhaber an die Behörden zu verpfeifen wegen angeblicher Steuerhinterziehung. Bei der Verhandlung am heutigen Dienstag fiel das Urteil.

Der Beschuldigte wurde im Chemnitzer Amtsgericht wegen versuchter Erpressung angeklagt. In den Briefen wurde die Praxis aufgefordert, 350.000 Euro zu zahlen. Auf Facebook sollte die Praxis mit dem Hashtag "wirmachenmit" signalisieren, ob sie zur Zahlung bereit wäre. Dies tat sie jedoch nicht.

Beim Prozess räumte Sven K. die Vorwürfe gegen ihn ein und gab sich geständig: "Im Nachhinein war das ein riesengroßer Fehler", sagte der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma. "Hätte ich mit jemand anderem sprechen können, dann wäre das nicht passiert."

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Der Angeklagte war Patient in der Praxis und räumte ein, dass er mit seiner Behandlung unzufrieden war und durch angebliche Unstimmigkeiten bei der Rechnung auf die Idee gekommen sei. Er fühlte sich ungerecht behandelt.

Letztendlich wurde Sven K. am Dienstag wegen versuchter Nötigung zu 90 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Richter Behr hatte begründete Zweifel, dass es hier nicht auf die Geldzahlung ankam, sondern auf den verqueren Gerechtigkeitssinn des Angeklagten, der sich überdies in Therapie wegen ADHS befindet. Als strafmildernd wirkte das Geständnis und die Reue von Sven K.

Titelfoto: Haertelpress

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