Vergewaltigung im Azubi-Wohnheim: Ist der Angeklagte zurechnungsfähig?
Chemnitz - Xuàn N. (33) soll seine Mitbewohnerin zum Sex gezwungen haben. Der Vietnamese muss sich deshalb seit Montag vor dem Chemnitzer Landgericht verantworten. Während der Verhandlung wird auch die Schuldfähigkeit des Angeklagten geklärt.
Alles in Kürze
- Xuàn N. soll Mitbewohnerin vergewaltigt haben.
- Tat ereignete sich in Azubi-Wohnheim in Chemnitz.
- Angeklagter drohte Opfer zu töten.
- Opfer floh und alarmierte Polizei.
- Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten wird geklärt.

Sie wohnten im selben Wohnheim, waren beide Lehrlinge in der Gastro-Branche.
Doch Xuàn N. (33) wollte laut Staatsanwaltschaft am frühen Morgen des 22. Juni 2021 mehr von seiner Mitbewohnerin (27) - und sich auf Biegen und Brechen sexuelle Befriedigung verschaffen.
Xuàn soll ihr zunächst das Handy weggenommen haben.
"Sodann drohte der Angeklagte der Geschädigten, sie zu töten, indem er sie vom Balkon der Wohnung werfen werde", so Staatsanwalt Carsten Schönfeld (36).
Das völlig verängstigte Opfer - eine Landsfrau von Xuàn - soll ihrem Peiniger schließlich nachgegeben und ihn oral befriedigt haben. Nach einem Vorwand, die Toilette aufzusuchen, floh das Opfer zu einer Nachbarin. Später wurde die Polizei alarmiert.
Laut Zeugenaussagen vor Gericht gibt es Anzeichen, dass der Angeklagte geistig nicht zurechnungsfähig ist. So soll der gelernte Koch bei seinem damaligen Arbeitgeber beobachtet worden sein, wie er mit dem Kühlschrank gesprochen habe.
Xuàn selbst bestritt am Montag jede Beteiligung an der Tat. Der Prozess wird fortgesetzt.
Titelfoto: Maik Börner