Weil die Fußfessel streikte: Chemnitzer Gericht schickt Sextäter in den Knast

Chemnitz - Wenn die Fußfessel den Geist aufgibt, muss der Betroffene aktiv werden. Sonst kommt die Polizei! Diese Erfahrung musste auch der verurteilte Sexualstraftäter Patrick D. (48) machen. Wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht gab es am heutigen Donnerstag das Berufungsverfahren am Landgericht Chemnitz.

Patrick D. (48) muss für vier Monate ins Gefängnis.
Patrick D. (48) muss für vier Monate ins Gefängnis.  © Haertelpress

Patrick D. wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu knapp vier Jahren Knast verurteilt. Als er aus dem Gefängnis kam, wurde ihm zur Auflage gemacht, sich Kinder- und Jugendeinrichtungen auf 100 Meter nicht zu nähern und eine Fußfessel zu tragen.

Doch Patrick D. hielt sich nicht daran: Als im Januar 2023 der Akku der Fußfessel streikte und D. auch kein Handy bei sich trug, um Behörden zu informieren, wurde er kurzzeitig festgenommen.

Das Tragen einer Fußfessel ist unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel für Sexualstraftäter vorgesehen, die mindestens drei Jahre in Haft verbüßt haben.

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"Der Verurteilte muss immer ein Handy bei sich haben und die Fußfessel in betriebsbereitem Zustand bei sich führen", erklärt Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart (61). Doch Patrick D. hatte zu diesem Zeitpunkt weder einen Ersatzakku, noch ein Handy dabei.

Fußfesseln bekommen zum Beispiel Sexualtäter, die länger als drei Jahre im Gefängnis saßen.
Fußfesseln bekommen zum Beispiel Sexualtäter, die länger als drei Jahre im Gefängnis saßen.  © Arne Dedert/dpa
Das Berufungsverfahren fand am Chemnitzer Landgericht statt.
Das Berufungsverfahren fand am Chemnitzer Landgericht statt.  © Uwe Meinhold

Gegen Auflagen verstoßen: Sextäter zu vier Monaten Knast verurteilt

Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart (61): "Der Verurteilte muss immer ein Handy bei sich haben und die Fußfessel in betriebsbereitem Zustand bei sich führen."
Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart (61): "Der Verurteilte muss immer ein Handy bei sich haben und die Fußfessel in betriebsbereitem Zustand bei sich führen."  © Maik Börner

Weil er im Mai 2023 abermals ein Kind ansprach und mit ihm unter anderem angeln ging, verstieß D. damit wieder gegen die Auflagen.

Vor Gericht gab er sich am heutigen Donnerstag uneinsichtig und nörgelte: "Ich habe keinen Bock, mich wieder in den Knast zu hocken für nix und wieder nix."

Letztlich verurteilte Richter Stefan Buck (56) den Mann zu vier Monaten Freiheitsstrafe - ohne Bewährung.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa, haertelpress

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