38-Jährige niedergestochen: Ist die Beschuldigte nur vermindert schuldfähig?

Dresden/Hohnstein - Im Sommer wurde eine 38-Jährige Opfer einer brutalen Messer-Attacke. Jetzt wurde gegen die mutmaßliche Täterin Anklage erhoben.

Die Beschuldigte wird sich schon bald vor dem Landgericht in Dresden verantworten müssen.
Die Beschuldigte wird sich schon bald vor dem Landgericht in Dresden verantworten müssen.  © Monika Skolimowska/ZB/dpa

Der 23-Jährigen wird vorgeworfen, am 22. Juni gegen 14.30 Uhr eine Frau in Hohnstein (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) attackiert zu haben, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag mitteilte.

Die 38-Jährige stand zum Tatzeitpunkt vor einem Mehrfamilienhaus und wollte das Treppenhaus betreten. Die mutmaßliche Täterin sei in diesem Moment auf sie zugelaufen und habe sie mit einem Messer in Tötungsabsicht angegriffen.

Die 38-Jährige erlitt oberhalb des Schulterblattes Schnittverletzungen. Sie konnte flüchten und alarmierte die Polizei. Sie wurde anschließend ins Krankenhaus gebracht. Die Deutsche wurde zum Glück nicht lebensgefährlich verletzt.

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Die Beschuldigte wurde noch am selben Tag festgenommen und sitzt seit dem 23. Juni in Untersuchungshaft. Sie ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft.

Ist die Beschuldigte vermindert schuldfähig?

Die mutmaßliche Täterin könnte allerdings vermindert schuldfähig sein. Bei der Tat stand die 23-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

"Die Staatsanwaltschaft Dresden geht zudem davon aus, dass die Beschuldigte kein Mordmerkmal verwirklicht hat", heißt es weiter.

Die Deutsche wird daher unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Sie bestreitet den Vorwurf. Ein Termin zur Hauptverhandlung muss noch bestimmt werden.

Titelfoto: Monika Skolimowska/ZB/dpa

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