Dresden - Die sächsische AfD wehrt sich mit einer Klage erneut gegen ihre Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung".
Die Klage gegen das Landesamt für Verfassungsschutz wurde am 27. März vor dem Verwaltungsgericht Dresden erhoben, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
Die AfD hatte schon einmal versucht, sich mit einem Eilverfahren gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes zu wehren. Doch das Dresdner Verwaltungsgericht gab der Partei nicht recht.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen wies die Beschwerde gegen den Beschluss im Januar 2025 zurück.
Jetzt hat der Verfassungsschutz drei Monate Zeit für eine Stellungnahme.