An "Sixtinische Madonna" geklebt: Freistaat verklagt Klima-Kleber auf Schadensersatz
Dresden - Drei Monate nach ihrer Verurteilung müssen die beiden wegen der Klebe-Attacke auf die "Sixtinische Madonna" in der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden Verurteilten erneut vor Gericht.
Der Freistaat hat die junge Frau und den jungen Mann auf Schadensersatz verklagt. Am kommenden Montag beginnt dazu ein Zivilverfahren in Sachsens Landeshauptstadt.
"Es geht um etwas mehr als 10.000 Euro", sagte ein Sprecher des Landgerichts.
Geltend gemacht werden die Reparaturkosten sowie entgangene Einnahmen wegen der im Zuge der Aktion nötigen Schließung des Museums.
Die damals 23-Jährigen und 24-Jährigen gestanden in ihrem Strafprozess am Amtsgericht Dresden die Tat vom 23. August 2022.
Mit der Aktion wollten sie nach eigenen Angaben ein Bewusstsein für den Klimawandel und dessen Auswirkungen schaffen. Sie wurden Mitte Juni wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu je 600 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die junge Frau und ihr Begleiter befestigten je eine Hand mit Sekundenkleber am Rahmen des berühmten Altargemäldes von Raffael aus dem 16. Jahrhundert.
Nach der Räumung des Museums der Staatlichen Kunstsammlungen, das für den Rest des Tages geschlossen blieb, löste ein Restaurator sie wieder ab.
Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa