Angeblicher Drogendealer hat nach Konsum Angst "zu sterben": So lautet das Urteil des Richters

Dresden - Da dachte wohl die Anklagebehörde, der Drogendealer sei ihr direkt "in die Arme" gelaufen. Doch der Amtsrichter in Dresden sprach Paul S. (32) jetzt vom Vorwurf, Rauschgift verkauft zu haben, komplett frei!

Der Amtsrichter sprach Paul S. (32) vom Drogenvorwurf frei.
Der Amtsrichter sprach Paul S. (32) vom Drogenvorwurf frei.  © Peter Schulze

Der Reihe nach: Im Januar 2021 hörten Passanten in Striesen Hilfe-Rufe. Paul stand japsend im Treppenhaus, klagte über starke Schmerzen.

Den herbeieilenden Helfern erklärte er, er habe mit seinem Kumpel Drogen konsumiert, jetzt habe er Angst "zu sterben".

Notarzt und Polizei kamen. Und die Beamten entdeckten in einer Wohnung nicht nur Mieter Sebastian S. (39) völlig apathisch und zugedröhnt. Sondern auch jede Menge Marihuana in Tabakdosen.

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Die Justiz bestrafte Sebastian wegen Drogenbesitzes und klagte Paul an, ihm fast drei Kilo verkauft zu haben. Doch der bisher völlig unbescholtene Kohlebauer bestritt. Und die Beweislage war arg dünn.

So fand sich an keiner Rauschgift-Dose DNA von Paul. Wann und wie viel Geld er dafür bekommen haben soll, blieb völlig ungeklärt. Und eine Zeugenaussage, in der vage steht, dass Paul den Stoff verkauft haben könnte, wurde nie unterschrieben.

Mithin war diese Angabe nicht verwertbar. Folge: Freispruch für einen sichtlich erleichterten Angeklagten.

Titelfoto: Peter Schulze

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