Brutalo-Koch geht mit Axt auf Ex-Freundin los, weil sie zu "zu laut Staub gesaugt" habe

Dresden - Er versuchte, sich herauszureden. Genutzt hat es nichts. Nico K. (33) wurde wegen schwerer Körperverletzung gegenüber seiner Ex-Freundin Annett Z. (45) vom Amtsgericht Dresden verurteilt. Der Meißner Koch war immer wieder massiv ausgerastet.
Unberechenbar, wenn er zur Flasche greift: Koch Nico K. (33) saß drei Monate in U-Haft wegen seiner Taten.
Unberechenbar, wenn er zur Flasche greift: Koch Nico K. (33) saß drei Monate in U-Haft wegen seiner Taten.  © Peter Schulze

Mehr als vier Jahre waren beide ein Paar, hatten danach noch Kontakt, oft war Annett bei ihm. Dabei knallte es ständig: Nico schlug und prügelte sie, griff ihr rüde an den Hals. Nicht selten ging Annett bewusstlos zu Boden. Mit den Worten "Ich schlag dich tot" ging er mit einer Axt auf sie los, schlug mit dem Griff zu.

Laut Anklage kamen sogar eine gusseiserne Bratpfanne und ein Hammer zum Einsatz. Außerdem herrschte Nico die verängstigte Frau, die er zuvor halbnackt im Treppenhaus sitzen ließ, an, sich gefälligst auf den "Hundeplatz" am Bettende zu legen, sonst würde er sie umbringen. Als der Brutalo schlief, floh Annett.

"Also wir stritten uns", erklärte Nico anfangs. "Ich gab ihr mal eine Ohrfeige, aber Gegenstände kamen nie zum Einsatz." Ein Polizist, der von Nachbarn alarmiert wurde, erklärte: "Er war aggressiv und stieß die Frau vor unseren Augen zur Seite."

16 Monate Haft - auf Bewährung

Annett Z. (45) will Meißen verlassen, sogar aus Sachsen wegziehen, um jeder weiteren Begegnung mit ihrem Ex aus dem Weg zu gehen.
Annett Z. (45) will Meißen verlassen, sogar aus Sachsen wegziehen, um jeder weiteren Begegnung mit ihrem Ex aus dem Weg zu gehen.  © Peter Schulze

Auf den Einsatz der Axt angesprochen, habe Nico erklärt, Annett hätte "zu laut Staub gesaugt", da wäre er ausgerastet...

"Ohne Alkohol ist er der liebste Mensch", weinte Annett im Zeugenstand. "Aber wenn er trank, rastete er aus, war grundlos eifersüchtig." Letztlich gab Nico zu: "Ausschließen kann ich nicht, dass da was gewesen ist."

Der Richter verurteilte ihn zu 16 Monaten Haft. Die Strafe wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt. Dafür muss Nico 100 Stunden gemeinnützig arbeiten, zur Suchtberatung und zum Bewährungshelfer.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze

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