Dresden - Ein tragischer Unfall in Leuben war jetzt ein Fall fürs Amtsgericht Dresden.
Im März 2024 erfasste ein Hyundai an der Zamenhofstraße eine Rentnerin (93). Die Fußgängerin starb.
Autofahrerin Agnieszka C. (48) saß nun wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank.
Die polnische Altenpflegerin war an jenem Nachmittag auf dem Heimweg. Sie bog von der Neundorfer Straße in die Zamenhofstraße ab. Zeitgleich überquerte die Rentnerin mit Rollator die Kreuzung.
"Ich habe sofort gebremst, als ich sie sah. Aber es war zu spät", so die Angeklagte, die sich nicht erklären konnte, wo die Frau plötzlich herkam.
Der Dekra-Gutachter ermittelte, dass die Hyundai-Fahrerin die Fußgängerin wohl tatsächlich kaum habe sehen können. Wenn überhaupt, nur einmal kurz durch das Seitenfenster. "Aber diese Sicht kann auch vom Außenspiegel verdeckt gewesen sein", so der Experte.
Er berechnete, dass die Autofahrerin die Seniorin nur 0,6 Sekunden vor dem Aufprall im Sichtfeld hatte. Zu spät, bei einer Reaktionszeit von einer Sekunde. Der Unfall war so unvermeidlich.
Der Anwalt stellte das Verfahren ein
Außerdem bescheinigte der Gutachter, dass die Altenpflegerin sehr langsam fuhr. So wiesen Auto und Rollator nur geringe Kratzer auf, denn der Anprall war gering.
"Unfälle bei Parkvorgängen haben deutlich massivere Schäden", sagte der Gutachter. Doch die Rentnerin stürzte.
Laut Rechtsmedizinerin wäre der Sturz für jüngere Menschen glimpflich verlaufen. Die Seniorin aber erlitt eine tödliche Wirbelverletzung.
Warum die Frau, die ihrerseits hätte das Auto wahrnehmen müssen, auf die Straße lief und warum sie nicht die nahe Ampel nahm, blieb ungeklärt.
Der Richter fasste zusammen: "Die Folgen sind dramatisch. Ein Mensch ist gestorben. Aber das Mitverschulden der Fußgängerin ist massiv." Er stellte das Verfahren ein.
Agnieszka darf ihren Führerschein behalten. Allerdings muss sie 2000 Euro an die Verkehrswacht zahlen.