Drei Schläger nach Prügelei an Werbestand in Dresden verurteilt

Dresden - Im Sommer 2024 griffen Christian A. (37), Sebastian M. (39) und Daniel S. (38) einen Gewerkschafter vor der Altmarkt-Galerie an, verletzten ihn und einen Passanten, der schlichten wollte.

Vor über zwei Jahren wurde der DGB-Stand mitten in Dresden angegriffen. (Archivfoto)  © Florian Varga/SPM Gruppe

Die Attacke wurde aus einigen Winkeln gefilmt, so hätte Leugnen keinem der Angeklagten etwas gebracht. Zumindest beim 19-fach vorbestraften Sebastian M. und dem 12-fach vorbestraften Daniel S. ging es um die Freiheit, denn beide standen zur Tatzeit unter Bewährung, Christian A. wiederum war der Justiz wegen eines Hitlergrußes bekannt.

Kurz nach Verlesung der Anklage einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf, den Prozess abzukürzen. Dafür gestanden die Angeklagten alles außer den rassistischen Hintergrund, bekamen Bewährung, mussten dafür aber Schmerzensgeld zahlen.

Zähneknirschend stimmte dem auch die Anwältin des Gewerkschafters zu: "Das Verfahren endet mit einer Verfahrensabsprache, die auch mit Rechtsfrieden für meinen Mandanten verbunden ist", sagt Kati Lang (46).

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Trotzdem sei für ihn unbefriedigend, dass der rassistische Hintergrund nicht aufgeklärt wurde. Attackiert sei nur ihr Mandant worden, der einzige, der nicht weiß war.

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Für Richter Motiv nicht ausschlaggebend

Auch Daniel S. (38) stand bei der Attacke unter Bewährung.  © Peter Schulze
Sebastian M. (39) hatte schon 19 Einträge im Zentralregister.  © Peter Schulze
Christian A. (37) fiel schon mit Hitlergruß auf.  © Peter Schulze

"Ich bin weder rechtsradikal noch sonst was", widersprach Christian M. "Es war dem Alkohol geschuldet und vielleicht der Stimmung, die gerade hier in der Stadt herrscht. Es tut mir aufrichtig leid."

Auch Daniel S. entschuldigte und distanzierte sich von Rechtsextremismus.

Für den Richter war das Motiv nicht ausschlaggebend: "Es ist widerlich, auf jemanden einzuschlagen, weil er eine andere Hautfarbe hat. Es ist nicht minder widerlich, auf jemanden einzutreten, der am Boden liegt."

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So bekam Christian A. sechs Monate, Sebastian M. anderthalb Jahre und Daniel S. mit seiner Vorstrafe zwei Jahre Haft auf Bewährung. Zudem müssen alle drei dem Opfer Schmerzensgeld (insgesamt 2300 Euro) zahlen.

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