Ohne Fahrerlaubnis im BMW erwischt: Dresdner Anwalt muss laufen und blechen

Dresden - Ein Advokat auf Abwegen. Ludwig S. (65), nach eigener Auskunft Volljurist und spanischer Anwalt, wurde selbst ein Fall für den Dresdner Amtsrichter. Denn trotz Fahrverbot war er am Steuer eines BMWs unterwegs.

Der Dresdner Anwalt geriet erst in eine Polizeikontrolle und dann ins Fadenkreuz der Justiz. (Symbolbild)
Der Dresdner Anwalt geriet erst in eine Polizeikontrolle und dann ins Fadenkreuz der Justiz. (Symbolbild)  © Peter Gercke/dpa/dpa-tmn

Weil der Advokat mit Wohnsitz in Palma/Mallorca Handwerker im Haus habe, kam er nicht zur Verhandlung, schickte seinen Verteidiger ins Gericht. Verhandelt wurde trotzdem.

Laut Anklage fuhr Ludwig S., der früher mal Ortsvorsitzender der hiesigen Schill-Partei war, im Februar 2022 im BMW durch Dresden-Tolkewitz.

"Obwohl er wusste, dass er wegen eines vorangegangenen Fahrverbotes zu dem Zeitpunkt keine Fahrzeuge führen durfte", so der Staatsanwalt.

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Ludwig S. kam in eine Polizeikontrolle und beschäftigte die Beamten beinahe eine Stunde: Er stieg nicht aus, zeigte eine ungültige Bescheinigung für einen Führerschein, rückte den Schlüssel nicht raus, verriegelte das Auto von innen, setzte den BMW sogar zurück.

Letztlich schlug ein Polizist die Scheibe ein, um den Wagen zu öffnen, das Auto zu beschlagnahmen. Der Anwalt musste aus dem Wagen gezerrt werden.

Geldstrafe und zwei weitere Monate ohne Führerschein

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe sich im Recht gesehen, weil andere einen Fehler gemacht hätten. Demnach sei das ursprüngliche Fahrverbot (verhängt vom Land Brandenburg) wegen Formfehlern nicht gültig gewesen.

"Das mag sein", so der Richter. "Aber der Führerschein wurde eingezogen. Damit läuft die Frist. Und davon hat er gewusst." Es sei nur logisch, dass die hiesigen Polizisten mit dem Kenntnisstand den Autofahrer konsequenterweise aus dem Verkehr ziehen.

Nun muss der Advokat erneut für zwei Monate laufen. Zumindest in Deutschland. Außerdem wurde er wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein zu 2398 Euro Strafe verurteilt.

Titelfoto: Peter Gercke/dpa/dpa-tmn

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