Wenn im Lehrerzimmer die Fetzen fliegen: Pauker-Zoff landet vor Gericht!

Dresden - Na, glücklicherweise wissen die Kinder nicht, was hinter der Lehrerzimmertür so vor sich geht: Denn während auf dem Pausenhof der Grundschule im Osten von Dresden ein guter Umgang miteinander gefordert wird, fliegen im Kollegium schon mal die Fetzen. Im Jahr 2018 ging es so weit, dass die Sache am Dienstag vorm Amtsgericht landete.

Schulleiterin Beate K. (64) musste sich am gestrigen Dienstag vor Gericht verantworten.
Schulleiterin Beate K. (64) musste sich am gestrigen Dienstag vor Gericht verantworten.  © Peter Schulze

Damals erlitt Lehrerin Sylvia S. (61) einen Zusammenbruch, musste sich auf Reha-Kur begeben. Schon hier gab die Lehrerin an, dass Sticheleien vonseiten der Direktorin Beate K. (64) der Grund gewesen seien.

Doch der Zoff ging auch später weiter: Zum Ende der Kur schrieb Sylvia S. ihrer Chefin eine SMS, in der sie über ihre Rückkehr informierte.

Die Schulleiterin pappte diese ans "Schwarze Brett", gibt das auch offen zu: "Sie hat mir kurzfristig mitgeteilt, dass sie doch nur zur Wiedereingliederung kommt", so die Direktorin. "Das hat zu Unmut im Kollegium, vor allen aber bei den Eltern geführt."

Masken-Attest von Reichsbürger-Ärztin vorgelegt: Freispruch für LKA-Personenschützer
Gerichtsprozesse Dresden Masken-Attest von Reichsbürger-Ärztin vorgelegt: Freispruch für LKA-Personenschützer

Denn die Leiterin war davon ausgegangen, dass die Pädagogin wieder voll einsteigt. Nun musste kurzfristig der Stundenplan umgestellt werden.

Dabei soll die Lehrerin das schon eher gegenüber Kollegen erzählt haben. "Ich wusste mir keinen Rat mehr, außer das zu Papier zu bringen", so die Direktorin, die sich selbst gemobbt fühlte.

Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung sorgen für dreistelliges Bußgeld

Einen zweiten Brief, in dem Sylvia S. sie darum gebeten hatte, keine Aufsicht übernehmen zu müssen, will sie aber nicht ausgehangen haben.

Für beide Sachen bekam die Direktorin wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung 850 Euro Bußgeld aufgebrummt, legte jedoch Widerspruch ein.

Der Richter stellte das Verfahren ein, Beate K. muss aber ihre Kosten für den Prozess selbst tragen.

Titelfoto: Peter Schulze

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: