Dresdner Flüchtlingsheim-Chef vor Gericht: Aus "Schlamperei" 51.000 Euro abgezockt?

Dresden - Schlamperei, aber wohl keine vorsätzliche Kriminalität: Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen Ralf K. (55) erhoben: Dessen Firma betrieb in den Jahren 2017 bis 2019 ein Flüchtlingsheim für die Stadt Dresden.

Ralf K. (55) konnte kein vorsätzlicher Betrug nachgewiesen werden - Verfahren eingestellt.
Ralf K. (55) konnte kein vorsätzlicher Betrug nachgewiesen werden - Verfahren eingestellt.  © Peter Schulze

Dabei flossen auch Gelder für Flüchtlinge, die beispielsweise in Haft saßen oder sich wo ganz anders aufhielten. Nun sollte sich der Unternehmer wegen Betrugs verantworten.

28,43 Euro gab es für jeden Migranten pro Tag von der Stadt, wer drei Tage nicht mehr da war, sollte allerdings nicht mehr abgerechnet werden. Doch das soll in großem Stil tatsächlich passiert sein: 51.442 Euro sollen so unberechtigterweise bezahlt worden sein.

Doch noch vor Verlesung der Anklage stellte Richter Arndt Fiedler (59) das Verfahren gegen Zahlung von 5000 Euro an die Landeshauptstadt ein. Zum einen, weil die Tatvorwürfe schon Jahre zurückliegen, zum anderen, da selbst in der Stadtverwaltung keine Einigkeit herrschte: "Die Kontrolle der Anwesenheit war nicht in Ordnung gewesen", so der Richter.

Anklage gegen Automatensprenger: Nando kann's einfach nicht lassen
Gerichtsprozesse Dresden Anklage gegen Automatensprenger: Nando kann's einfach nicht lassen

"Aber auch innerhalb des Amtes gab es Unterschiede in der Auffassung. Das lässt für den Vorsatz sehr viele Fragen offen." So vertrat ein Amtsmitarbeiter die Auffassung, dass das Amt selbst sich bei der Firma meldet, wenn ein Asylbewerber seinen Aufenthaltsort wechselt.

Tatsächlich hat Ralf K. in solchen Fällen Gelder auch wieder zurückgezahlt. Auch hatte er der Stadtverwaltung vorgeschlagen, eine Art elektronische Kontrolle einzuführen, das Amt wollte dafür aber nicht zahlen.

Hier soll bei der Unterbringung von Flüchtlingen zwischen 2017 und 2019 die Anwesenheit kaum ordentlich kontrolliert worden sein.
Hier soll bei der Unterbringung von Flüchtlingen zwischen 2017 und 2019 die Anwesenheit kaum ordentlich kontrolliert worden sein.  © Steffen Füssel

Da es so keine wirksame Anwesenheitskontrolle gab, ging der Überblick verloren.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze, Steffen Füssel

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: