Dresdner Verwaltung biegt sich das Gesetz zurecht: Selbst das Ministerium widerspricht

Dresden - Darf eine Behörde verhindern, was der Gesetzgeber nicht verboten hat? Im Streit um den geplanten Raubkatzen-Handel des Dresdners Leonid G. wird genau diese Frage immer brisanter. Nach der heftigen Kritik des Oberverwaltungsgerichts (OVG) verteidigt die Stadt ihr Vorgehen mit dem Kampf gegen "Erlaubnis-Tourismus". Doch das zuständige Sozialministerium widerspricht.

Die Affäre um einen angehenden Dresdner Raubkatzen-Handel spitzt sich zu. (Symbolfoto)  © IMAGO/onw-images

Das OVG hatte festgestellt, dass Dresdner Mitarbeiter nicht die nötige professionelle Distanz wahrten und "in mehrfacher Hinsicht sachfremde Erwägungen" in Leonids Bewertung einflossen. Intern suchten Beamte ausdrücklich nach Gründen, sein Geschäft nicht genehmigen zu müssen.

Die Stadt erklärt auf Nachfrage, man habe "Erlaubnis-Tourismus" verhindern wollen. Wiederholte Anträge bei anderen Behörden sollten künftig durch einen Erlass stärker reglementiert werden.

Doch davon weiß das zuständige Ministerium nichts: "Das Sozialministerium plant derzeit keinen Erlass zur Regelung von Zuständigkeiten für § 11 Erlaubnisverfahren", schrieb eine Sprecherin auf Nachfrage.

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Mehr noch: "Erlaubnis-Tourismus" ist gar "keine verwaltungsrechtlich definierte oder gesetzliche Kategorie". Eine Ablehnung aus Dresden gibt anderen Behörden das Ergebnis nicht vor.

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Die Stadt bestreitet eine verbindliche Empfehlung

Brisant: Die Dresdner Verwaltung hatte dem Kreis Paderborn sogar nahegelegt, einen Antrag Leonids abzulehnen. Die Stadt bestreitet eine verbindliche Empfehlung. Genau diese Unvoreingenommenheit hatte das OVG in Dresden massiv beanstandet.

Die Stadt will prüfen, ob sie gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil vorgeht. Wegen des Datenschutzes schwiegen sie dazu, ob die übergriffigen Mitarbeiter noch immer "verwalten" dürfen.

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