Er sollte 48 Cent nachzahlen: Handwerker legt sich mit Finanzamt an und landet dafür vor Gericht

Dresden - Manches Behörden-Handeln macht sprachlos. Doch Gartenbauer Sven-Michael S. (62) fand Worte, die er in einer Wutmail an das Finanzamt geschickt haben soll. Dafür landete er am Dienstag auf der Anklagebank, ließ dort seinem Frust noch einmal freien Lauf. Doch kam der bislang unbescholtene Handwerker noch mal ohne Urteil davon.

Gartenbauer Sven-Michael S. (62) zeigt das Schreiben, über das er sich noch heute ärgert.  © Norbert Neumann

Ein winziger Fehler setzte eine Kette von Ereignissen in Gang, die Sven-Michael S. auf die Anklagebank brachten: Bei der Umsatzsteuer für 2021 hatte er 48 Cent zu wenig überwiesen, die er 2023 nachzahlen sollte.

Allerdings mit 50 Euro Strafe für die Verspätung. Die Mitarbeiterin des Finanzamts hatte ihn darüber in einer Mail am 1. November 2023 um 11.12 Uhr informiert. Genau 167 Minuten später bekam sie die gepfefferte Antwort.

"Jetzt kommen Sie mir mit einer Nachzahlung von beschissenen 48 Cent", stand darin. "Sie können machen, was Sie wollen, solche verfluchten Halsabschneider." Er werde nicht zahlen, dem Ersten, der komme, um das Geld einzutreiben, werde er den Schädel einschlagen ...

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Zu viel für das Amt! Prompt wurde er zu 1800 Euro Strafe (60 Tagessätze) verdonnert - wegen räuberischer Erpressung.

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Wegen 48 Cent: Handwerker gegen Finanzamt

Die beiden Dresdner Finanzämter sind auf der Rabenerstraße zu finden.  © IMAGO / Olaf Döring

"Ich werte diese Mail als Fake-Mail", sagte er nun vor Gericht.

Man könne ihm nicht nachweisen, dass er sie geschrieben habe. Dahinter steckten Hacker. Dass er wütend auf das Finanzamt sei, verbarg er aber nicht: "Vielleicht sollten die Mitarbeiter mal überlegen, wie sie mit Bürgern und Unternehmen zusammenarbeiten." Nachzahlung und Zuschlag seien eine Farce, bezahlt habe er aber trotzdem.

Genau deshalb zweifelte am Dienstag auch die Richterin an einer Erpressung: "Ich sehe Schwierigkeiten bei der Bereicherungsabsicht", sagte sie dem Angeklagten. "Sie haben ja zeitnah bezahlt."

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Vor Gericht klagte Sven-Michael S. über die Steine, die Ämter Unternehmern wie ihm in den Weg legten, seine erste Insolvenz und die auch jetzt eher schlechte Auftragslage.

Schließlich stimmte er aber der Einstellung des Verfahrens gegen 60 Arbeitsstunden zu: "Um diese ganze Farce hier zu beenden."

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