Erschütternde Aussage im Babymord-Prozess: Seine Tochter sah die Tat durch Schlüsselloch

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Dresden - Der Prozess um den Tod des kleinen Marek (acht Monate) - noch immer verhandelt das Landgericht Dresden gegen Felix M. (30), der seinen Stiefsohn im September 2025 ermordet haben soll. Laut Anklage störte ihn das Baby beim Zocken am Computer. Wichtigste Zeugin ist die eigene Tochter (11) von Felix. Das Vernehmungsvideo dazu wurde nun im Prozess abgespielt. Die Aussagen des Mädchens waren erschütternd.

Felix M. (30) hat laut Anklage das Baby einer Freundin ermordet.
Felix M. (30) hat laut Anklage das Baby einer Freundin ermordet.  © Peter Schulze

"Jeden Tag, wenn Michelle [22, die Kindesmutter, Anm. d. Red.] weg war, hat Papa ihn geschlagen", berichtete die Tochter.

Während Michelle als Altenpflegerin arbeitete, habe Felix jeden Tag "Schießspiele" am Laptop gespielt. Wenn Marek ihn dabei störte, weil er zum Beispiel "am Kabel spielte", sei Felix "sehr, sehr böse geworden".

Am Abend der Tat sah die Tochter durchs Schlüsselloch ins Zimmer von Marek, weil sie von dort "Schläge" hörte. Felix habe Marek "auf den Boden geschlagen".

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Später sei er mit dem Baby zu ihr gekommen: "Er legte Marek zu mir auf die Couch. Er machte komische Geräusche. Ich dachte, er hat Albträume. Er war ganz lila."

Das Baby starb. Das Mädchen habe in dem Moment furchtbare Angst vorm Vater gehabt. "Papa brachte ihn dann ins Bett", sagte die Tochter.

Felix beschuldigt erst die Mutter, dann seine eigene Tochter

In diesem Wohnbock starb der kleine Marek im September 2025.
In diesem Wohnbock starb der kleine Marek im September 2025.  © Peter Schulze

Kindsmutter Michelle entdeckte nach Feierabend ihren leblosen Sohn im Kinderbett, rief den Notarzt. "Papa hat den Marek totgeschlagen", fasste die eigene Tochter zusammen.

Felix dagegen behauptete erst, Michelle hätte ihren Sohn getötet. Doch die Polizei widerlegte die Lüge.

Prompt beschuldigte Felix seine eigene Tochter, den Stiefbruder getötet zu haben.

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Aber der Gutachter erklärte nun im Prozess, dass die Angaben des Mädchens "erlebnisbasierte Schilderungen" waren. Sprich: Das Kind sagte die Wahrheit. Der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze (2)

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