Gegen ihren Willen! Schmuddel-Polizist filmt Bekannte beim Sex
Dresden - Wohl kein Freund und Helfer: Polizeimeister Jonas B. (30) soll Frauen gegen deren Willen begrapscht und beim Geschlechtsverkehr gefilmt haben. Zumindest in letzterem Fall verurteilte ihn das Dresdner Amtsgericht am Montag zu 13.500 Euro Geldstrafe.
Alles in Kürze
- Polizeimeister Jonas B. soll Frauen gegen deren Willen begrapscht haben.
- Er wurde wegen heimlicher Filmaufnahmen von Geschlechtsverkehr zu Geldstrafe verurteilt.
- Die Vorwürfe der körperlichen Übergriffe wurden vertagt.
- Ein Opfer gab an, dass B. sie beim Sex gefilmt hat.
- Das Dresdner Amtsgericht verhängte 13.500 Euro Geldstrafe.

Gleich am Anfang der Verhandlung mussten die Grapschvorwürfe vertagt werden: Da sie zu schwerwiegend waren, muss das Schöffengericht darüber verhandeln.
Blieben die Schmuddelfilme: Im August 2023 soll B. die Studentin Anna S. (20) heimlich beim Verkehr mit ihm gefilmt haben, im Januar 2024 noch einmal, als ein Kumpel versuchte, mit ihr zu schlafen.
Vor Gericht schweigt der Polizist zu den Vorwürfen, allerdings hatte er bei seinen Kollegen bereits die Aufnahmen gestanden.
So musste die Studentin noch mal aussagen.
Demnach hatte sie beim ersten Fall kurz das Handy der Clubbekanntschaft gesehen, sich aber nicht getraut, etwas zu sagen: "Ich hatte Angst, dass wenn er weiß, dass ich das weiß, er es gegen mich verwenden konnte", sagt sie.
Richterin: "Sie haben einen Beruf, in dem Sie Menschen eigentlich vor so etwas schützen sollen"

Trotzdem trafen sich die beiden gelegentlich weiter und am 17. Januar 2024 ging sie wieder mit ihm und einem Kumpel nach Hause.
"Er meinte dann, er gehe ins Bad und ins Bett", so die junge Frau unter Tränen. "Dann ist der andere Kumpel immer näher gekommen und hat mich angefasst. Ich habe ihn weggestoßen."
Dabei habe sie gesehen, wie Jonas B. den Übergriff durch einen Türspalt gefilmt habe. "Ich konnte mich losreißen, habe meine Sachen genommen und ihn angeschrien, dass er das löschen soll."
Tatsächlich löschte der Polizist die Aufnahmen. Während die Verteidigung monierte, dass niemand wisse, was tatsächlich gefilmt worden war, sah die Richterin keinerlei Widersprüche im Aussageverhalten der Studentin vor Gericht und bei der Polizei.
"Sie haben einen Beruf, in dem Sie Menschen eigentlich vor so etwas schützen sollen", begründete sie ihr Urteil: 225 Tagessätze zu je 60 Euro. Wegen der restlichen Vorwürfe muss eine neue Verhandlung angesetzt werden.
Titelfoto: Picxell