Dresden - Es wird nichts mit dem "Knastausflug". Die Killerwitwe Ramona B. (53) darf nicht zum Prozess am Amtsgericht Dresden. Das entschied der zuständige Richter heute. Eigentlich wollte die gelernte Krankenschwester als Nebenklägerin gegen zwei mutmaßliche Einbrecher mitmischen.
Was war passiert: Im September 2024 wurde der Rechtsanwalt Peter B. (†76) beim Joggen überfahren.
Wenig später kam Gattin Ramona in U-Haft, inzwischen ist sie wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie soll den Ehemann getötet haben, um an sein Erbe zu kommen. Seither sitzt sie in der JVA.
Derweil plünderten Einbrecher ihr Haus in Ullendorf (Klipphausen). Laut Anklage stiegen Stephan S. (42) und Lars M. (41) übers Kellerfenster ein, durchwühlten alles, leerten den Tresor.
Neben acht Nobel-Uhren (unter anderem eine Glashütte Original für 29 .800 Euro) verschwanden Schlüssel für zwei Porsche und 28 .800 Euro Bargeld.
Nun soll der Prozess gegen die beiden stattfinden.
Noch hat zuständiger Richter nicht entschieden
Daran wollte Ramona teilnehmen und beantragte die Zulassung als Nebenklägerin. In dem Fall wäre sie begleitet und bewacht von Justizbeamten zur Verhandlung gekommen.
Doch dem Ansinnen schob der Richter den Riegel vor: "Die Voraussetzungen für eine Nebenklage liegen nicht vor", so ein Sprecher.
Demnach rechtfertige ein hoher Sachschaden allein keine Prozessbeteiligung.
zuletzt aktualisiert: 14.01 Uhr