Lehrlinge geschlagen, beleidigt und gequält: Bewährung für den Sado-Meister

Dresden - Seit Jahrzehnten ist Jens B. (54) Ausbilder in einer Galvanikfirma in Dresden. Doch offenbar nutzte er Methoden aus längst vergangenen Zeiten. Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Meister wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.

Jens B. (54) wollte angeblich niemanden schädigen. Das Gericht sah das anders.
Jens B. (54) wollte angeblich niemanden schädigen. Das Gericht sah das anders.  © Thomas Türpe

Laut Anklage schlug er zwei Azubis (heute 21), wenn sie falsche Antworten gaben, drangsalierte sie mit Beleidigungen. 

Nach einem halben Jahr gab Peter G. auf. "Ich konnte nicht mehr, habe über einen Anwalt gekündigt", sagte er unter Tränen. 

Die Firmenleitung und die IHK trafen sich zwar hernach zum Gespräch. Weil Jens B. aber bestritt, blieb alles beim Alten. 

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Azubi Florian H. hielt ein Jahr länger durch: "Meine Eltern waren doch mit dem Meister befreundet. Die Freundschaft wollte ich nicht gefährden." 

Und weiter: "Außerdem hatte ich Angst, als asozial dazustehen, wenn ich kündige." 

Ausbilder wollte "nie einen Lehrling schädigen"

Peter G. (21, r.) ist heute ausgebildeter Lagerarbeiter und geht einer geregelten Arbeit nach. Florian H. (21) lernt inzwischen den Beruf des Mechatronikers: "Diese Ausbildung ist super. Da gibt es keinerlei Probleme."
Peter G. (21, r.) ist heute ausgebildeter Lagerarbeiter und geht einer geregelten Arbeit nach. Florian H. (21) lernt inzwischen den Beruf des Mechatronikers: "Diese Ausbildung ist super. Da gibt es keinerlei Probleme."  © Thomas Türpe

Doch auch er litt unter Magenkrämpfen, Angstzuständen und Schlaflosigkeit, sogar unter Nasenbluten, sobald er in die Firma musste.

Irgendwann offenbarte er sich den Eltern, die erneut die IHK einschalteten. Konsequenzen für den Meister hatte das aber nicht.

Im Prozess sagte eine ehemalige Auszubildende, dass sich sie und ihre Mitschüler schon Jahre vorher derlei Schläge auf den Hinterkopf vom Meister verbaten. "Der Geschäftsleitung haben wir das nicht gesagt. In der Firma war ja bekannt, was er tut", so die Zeugin.

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"Ich hatte nie im Sinn, einen Lehrling zu schädigen", so der Angeklagte, der im Azubi-Beirat ist. Er habe mit dem "Klaps" nur "Aufmerksamkeit erzeugen" wollen.

Beim Richter punktete der Angeklagte damit nicht. Er wurde verurteilt und muss zusätzlich 1500 Euro an die Kinderarche zahlen.

Titelfoto: Thomas Türpe

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