Lieber Bewährung als Knast: Rabiate Nazi-Brüder ziehen Berufung zurück

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Dresden - In den Knast wollten sie dann doch nicht: Am Mittwoch zogen die Neonazi-Brüder Max Schreiber (38) und Moritz S. (35) ihre Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts zu einem Jahr und zwei Monaten sowie zehn Monaten auf Bewährung zurück, auch die Staatsanwaltschaft tat es ihnen gleich. Damit sind sie nun rechtskräftig verurteilt.

Die Neonazis Moritz S. (35, l.) und Max Schreiber (38, r.) akzeptierten ihre Urteile.
Die Neonazis Moritz S. (35, l.) und Max Schreiber (38, r.) akzeptierten ihre Urteile.  © Sandra Vogel

Wenn die beiden Brüder mit Worten nicht weiterkommen, greifen sie zur Gewalt.

Dass dieser Zustand recht schnell erreicht ist, zeigt sich an den Straftaten, die vor dem Landgericht Dresden noch mal aufgerollt wurden: Beide Brüder hatten im Juni 2023 nach einem Streit im Verkehr einen Rollerfahrer zusammengeschlagen, der einen Bänderriss in der Schulter erlitt.

Im Februar griffen die beiden Neonazis Journalisten vor laufender Kamera an, Max Schreiber allein wiederum hatte noch ein paar Volksverhetzungen und mit einer gefälschten Einberufung eine Amtsanmaßung auf der Liste.

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Dafür kassierte er ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung, sein Bruder zehn Monate auf Bewährung. Doch beide gingen in Berufung.

Als Haftstrafen drohen, werden Neonazis plötzlich handzahm

Die Brüder zogen vor dem Landgericht ihre Berufungen zurück. (Symbolfoto)
Die Brüder zogen vor dem Landgericht ihre Berufungen zurück. (Symbolfoto)  © Robert Michael/dpa

Erst ein Hinweis des Richters ließ beide innehalten: "Ich habe wenig Zweifel, dass wir zu einer Verurteilung kommen", so der Richter. Die Urteile des Amtsgerichts seien teilweise deutlich zu niedrig.

Er stellte beiden Brüdern Haftstrafen ohne Bewährung in Aussicht, dazu noch mehrere Monate Fahrverbot.

Plötzlich waren die Neonazis handzahm, zogen ihre Berufung zurück und versprachen außerdem dem zusammengeschlagenen Rollerfahrer 4000 Euro Schmerzensgeld.

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Da dem auch die Staatsanwaltschaft zustimmte, wurde das Urteil rechtskräftig.

Titelfoto: Sandra Vogel

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