Mehr als zehn Jahre Haft: Bruder von KMN-Rapper "Nash" wegen Drogenhandel verurteilt

Dresden - Dicke Packung für einen Großdealer. Weil Ammar R. (29) in rauen Mengen mit Crystal und Marihuana handelte, wurde der Bruder von KMN-Rapper "Nash" am Mittwoch zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Immerhin, hatte das Landgericht nicht auch noch über eine anschließende Sicherungsverwahrung zu entscheiden.

Ammar R. (29) wurde am Mittwoch zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. (Archivbild)
Ammar R. (29) wurde am Mittwoch zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. (Archivbild)  © Thomas Türpe

Zuvor war Ammar über das sogenannte EnroChat-Verfahren aufgeflogen. Französische Fahnder hatten den verschlüsselten Nachrichtendienst geknackt, die Inhalte an die deutschen Strafverfolger durchgereicht.

Durch die Chatverläufe wurde Ammar ermittelt, observiert und schließlich festgenommen.

Laut Anklage handelte er von April bis Juni 2020 mit über 50 Kilo Crystal und 20 Kilo Marihuana.

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Seit März 2022 wurde verhandelt. Anfangs hatte der Staatsanwalt gefordert, auch einen Gutachter einzuschalten, um eine Sicherungsverwahrung zu prüfen. "Er ist vorbestraft, die Schwere der Delikte nimmt zu, er ist bereit, Waffen einzusetzen, und ist seit Längerem Mitglied der Hells Angels", sagte der Jurist damals.

Die Kammer lehnte das Ansinnen aber ab. Eine hohe Strafe gab es dennoch.

"Der Chatverlauf machte deutlich, dass Sie ein erfolgreicher Geschäftsmann waren. Sie galten als zuverlässig, professionell und genossen bei Ihren Partnern hohes Vertrauen", so die vorsitzende Richterin.

Ammar R. zeigt am Ende seines Prozesses Reue

Ein Ermittler hält die Droge Crystal in den Händen. (Symbolbild)
Ein Ermittler hält die Droge Crystal in den Händen. (Symbolbild)  © picture alliance / dpa

Ammar zeigte am Ende des Prozesses Reue und sagte, dass "das mit den langen Haftstrafen jetzt ein Ende haben muss".

Doch erstmal aber muss er für lange Zeit in den Knast.

Derzeit sitzt er eine Drogenstrafe bis 2024 ab. Nun kommen die zehn Jahre und sechs Monate dazu.

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Und eigentlich wäre noch eine weitere Haft von fünfeinhalb Jahren aus einem anderen Prozess fällig. Da dieses Urteil aber nicht ordnungsgemäß unterschrieben wurde, ist es (derzeit) ungültig. Der Fall muss erneut verhandelt werden.

Übrigens: Das durch den Drogenhandel ergaunerte Geld in Höhe von 653.723 Euro wird vom Staat eingezogen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Bildmontage: Thomas Türpe & picture alliance / dpa

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