Nach Munitionsaffäre jetzt auch noch Spesenbetrug? LKA-Polizistin wegen 264 Euro vor Gericht!

Dresden - Offenbar gibt es beim LKA mehr als eine "Baustelle".

Tanja W. (44) musste sich wegen Betruges verantworten. Der Richter stellte das Verfahren aber ein.
Tanja W. (44) musste sich wegen Betruges verantworten. Der Richter stellte das Verfahren aber ein.  © Franz Maler

Aktuell wird ja gegen mehrere Beamte wegen des Verschwindens von 7000 Schuss Munition ermittelt. Präsident Petric Kleine (58) musste deshalb schon seinen Hut nehmen.

Doch auch bei den Spesenabrechnungen sieht wohl im LKA kaum jemand durch.

Laut Anklage hatte Polizistin Tanja W. (44) dabei geschummelt. Der Amtsrichter aber stellte das Verfahren ein.

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Der Reihe nach: Tanja W. war fast drei Jahre bei der Mobilen Einsatz- und Festnahme-Gruppe im LKA.

Dem Trupp aus meist "abgeordneten Ordnungshütern" gehören je etwa 30 Beamte an, die flexibel eingesetzt werden.

Laut Anklage hat Tanja "Dienstreisen", Einsätze über acht Stunden außerhalb von Dresden, falsch abgerechnet. So sei sie im Innendienst gewesen, rechnete aber einen Einsatz in der Sächsischen Schweiz ab.

Insgesamt soll sie so 264 Euro zu viel kassiert haben. Soweit der Vorwurf.

Prozess macht deutlich: Tanja hat Abrechnungen nach besten Gewissen ausgefüllt!

Nach der Munitions-Affäre musste LKA-Chef Petric Kleine (58) sein Amt räumen.
Nach der Munitions-Affäre musste LKA-Chef Petric Kleine (58) sein Amt räumen.  © Thomas Türpe

Im Prozess kam heraus: Die Beamten kommen vor lauter Einsätzen nur dazu, quartalsmäßig abzurechnen.

Die Spesenordnung ist mit dem echten Einsatzleben kaum kompatibel. So müssen aus verwaltungstechnischen Gründen beispielsweise Nachtdienste gesplittet abgerechnet werden.

Tanja habe ihre Abrechnungen nach bestem Gewissen ausgefüllt, sogar die Richtigkeit erfragt. Es gab nie negative Rückmeldungen.

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Warum genau Tanja W. einer Tiefenkontrolle unterzogen wurde, kam nicht zur Sprache.

Wohl aber, dass der "Aufwand" zu hoch gewesen wäre, nach der Prüfung der Polizistin auch noch alle anderen Kollegen-Abrechnungen zu prüfen.

Der Richter stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300 Euro ein.

Titelfoto: Franz Maler

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