Nach Todesdrama im Kreißsaal: Dresdner Oberärztin vor Gericht

Dresden - Einen unfassbaren Schicksalsschlag mussten Eltern im Kreißsaal erleiden. Weil Oberärztin Franziska L. (42) fehlerhaft handelte, kam ein Baby leblos zur Welt. Seine Mutter (43) wurde schwer verletzt. Nun saß die Medizinerin, die in einem städtischen Krankenhaus arbeitete, vorm Amtsrichter in Dresden - wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung.

Franziska L. (42) musste sich am Amtsgericht Dresden verantworten.
Franziska L. (42) musste sich am Amtsgericht Dresden verantworten.  © Steve Schuster

Es müssen dramatische Szenen gewesen sein, die sich im Juli 2021 im Kreißsaal abspielten. Die Frau erwartete ihr zweites Kind, lag in den Wehen.

Die Hebamme informierte die Oberärztin über bedenkliche CTG-Werte (damit werden Herztöne des Kindes und Wehen überwacht).

Laut Anklage wäre ein Kaiserschnitt notwendig gewesen. Aber Franziska L. veranlasste stattdessen die Verabreichung wehenfördernder Mittel.

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Die dramatischen Folgen: Das Baby wurde in die Bauchhöhle abgestoßen, konnte per Not-Kaiserschnitt nur leblos zur Welt gebracht werden. Trotz intensivmedizinischer Versorgung hatte der Säugling keine Chance.

Gutachter stuft Maß der Pflichtverletzung als "eher gering" ein

Ein rechtzeitiger Kaiserschnitt hätte das Baby retten können. (Symbolfoto)
Ein rechtzeitiger Kaiserschnitt hätte das Baby retten können. (Symbolfoto)  © IMAGO/Funke Foto Services

Wenige Tage später wurden die lebenserhaltenden Geräte abgestellt. Die Mutter erlitt außerdem schwerste innere Verletzungen, musste notoperiert werden.

Laut Gutachter sei das "Maß der Pflichtverletzung der Medizinerin als eher gering einzuschätzen". Und so stellte der Richter das Verfahren gegen Franziska L. ein.

Auch um den Eltern, besonders der noch immer traumatisierten Kindesmutter, erneute Aussagen zu den Vorfällen zu ersparen.

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Im Gegenzug muss die Medizinerin 13.500 Euro an die Patientin und 5000 Euro an die Staatskasse zahlen. Strafrechtlich ist der Fall nun abgeschlossen.

Über ein mögliches Schmerzensgeld müsste dann ein anderes Gericht entscheiden.

Titelfoto: Montage: Steve Schuster, IMAGO/Funke Foto Services

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