Nach Urteil zu Rodelunfall: Betreiber freut sich über "kluge Entscheidung"

Oberwiesenthal - Siebeneinhalb Jahre hat es bis zum Urteil gedauert. Doch nun ist der schlimme Rodelunfall einer Touristin am Fichtelberg in Oberwiesenthal juristisch abschließend bewertet.

Die Touristin hatte sich 2016 beim Rodeln am Berg mehrere Knochen gebrochen.
Die Touristin hatte sich 2016 beim Rodeln am Berg mehrere Knochen gebrochen.  © IMAGO/Fotostand/K. Schmitt

"Der Senat hat die Klage auf Schadensersatz insgesamt abgewiesen", sagt Meike Schaaf, Richterin und Sprecherin am Oberlandesgericht Dresden. Geklagt hatte eine Zahnärztin. Beklagte war die "Fichtelberg Schwebebahn Kurort Oberwiesenthal - FSB GmbH" (Aktenzeichen OLG: 13 U 1378/22).

Die Klägerin, die nach TAG24-Informationen aus Hessen stammt, hatte im Januar 2016 mit ihrem Mann auf der Naturstrecke eine Schussfahrt unternommen, blieb jedoch plötzlich in einer Rinne hängen. Während ihr Mann als Mitfahrer noch günstig "abstieg", zog sie sich mehrere Knochenbrüche zu.

Ihre Klage lautete auf Schmerzensgeld, Ausfallgeld und Übernahme von Kosten für wirtschaftliche Folgen.

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Zentral ging es vor Gericht um die Frage, ob der Betreiber hätte warnen müssen, dass die Strecke unpräpariert und darum noch geschlossen ist.

Die Rodelstrecke am Fichtelberg mit Sperrschildern. Dem Gericht zufolge konnte die Klägerin nicht beweisen, dass die Warnschilder vorgeblich gefehlt hätten.
Die Rodelstrecke am Fichtelberg mit Sperrschildern. Dem Gericht zufolge konnte die Klägerin nicht beweisen, dass die Warnschilder vorgeblich gefehlt hätten.  © Uwe Meinhold

Schwebebahn-Chef freut sich

Rodelhang-Betreiber René Lötzsch freut sich über das Gerichtsurteil.
Rodelhang-Betreiber René Lötzsch freut sich über das Gerichtsurteil.  © dpa/Jan Woitas

"Im Ergebnis der Beweisaufnahme ist es nach Auffassung des Senats der Klägerin nicht gelungen, die Behauptung der Beklagten zu widerlegen, dass am offiziellen Startpunkt der Rodelstrecke ein Sperrschild gestanden habe."

Es liege daher nahe, dass die Familie erst inmitten der Strecke ihre Fahrt begonnen hatte. Dem Betreiber sei die Pflasterung der gesamten Piste mit Warnschildern nicht zuzumuten gewesen. Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts war gescheitert.

René Lötzsch als Chef der FSB erreichte die Nachricht im Urlaub. "Natürlich freue ich mich", sagte er auf Anfrage.

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Er sprach von einer "klugen Entscheidung" des Gerichts. "Denn es kann doch nicht sein, dass Leute auf gesperrten Strecken fahren und sich dann beschweren, wenn etwas passiert."

Titelfoto: dpa/Jan Woitas, Uwe Meinhold

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