Paketbotin gegen Autofahrerin: Streit um Vorfahrt endet vor Gericht
Dresden - Sturheit kann auch nach hinten losgehen: Paketbotin Elke H. (64) geriet im Stadtteil Cotta mit einer Autofahrerin (66) aneinander. Dann wurde die Sache handgreiflich. Weil die Paketbotin keine Einstellung gegen eine Geldauflage akzeptieren wollte, wurde sie nun wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Die eine wollte Pakete ausliefern, die andere ihren pflegebedürftigen Mann schnell auf die Toilette bringen: So standen sich am 24. Oktober 2024 der Pakettransporter und ein Auto gegenüber. Es kam zum Streit.
Laut Staatsanwaltschaft schlug Botin Elke H. daraufhin der Anwohnerin ihren Scanner ins Gesicht.
Resultat: blutige Wunden. "Ich habe die Frau mit keinem Gegenstand berührt und auch nicht ohne", sagt die Angeklagte aufgebracht.
"Sie hat mich geschlagen." Die Kontrahentin sieht es anders: "Ich wollte sie an der Schulter tätscheln, um sie zu beruhigen", sagt die Frau. Daraufhin habe die Botin "mir ihren Scanner voll ins Gesicht geknallt, sodass ich jetzt einen lockeren Zahn habe".
Die Paketzustellerin wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
Da vor Gericht Aussage gegen Aussage stand, bot der Richter eine Einstellung gegen eine Geldauflage an. "Ich habe niemandem etwas getan!", protestierte die Paketzustellerin und wurde prompt wegen gefährlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen je 50 Euro verurteilt.
Zwar habe Aussage gegen Aussage gestanden, die Verletzungen der Anwohnerin sprächen aber gegen die Angeklagte.
"Da zahle ich keinen Pfennig für", so Elke H. "Da gehe ich lieber in den Knast!"
Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze
