Passantin in Dresden fast getötet: So lautet das Urteil für den Steak-Messerstecher
Dresden - Weil er eine Passantin (32) mit einem Steakmesser schwer verletzte, muss Nurrudin K. (28) für vier Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Dazu verurteilte das Landgericht Dresden den Produktionshelfer.
Alles in Kürze
- Nurrudin K. muss vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
- Er hat eine Passantin mit einem Steakmesser schwer verletzt.
- Die Attacke geschah in Dresden an der Eisenbahnstraße.
- Das Motiv für die Tat blieb unklar.
- Nurrudin K. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Wie berichtet, war Nuruddin im Dezember 2024 nachts an der Eisenbahnstraße auf ihm völlig unbekannte Menschen losgegangen.
Dabei stach er einer Frau zweimal ein Steakmesser (Klinge: elf Zentimeter) in den Hinterkopf. Nur weil andere ihn wegzerrten, ließ er von der Frau ab, brüllte aber: "Ich bringe sie um! Ich steche euch alle ab!"
Und Nuruddin gab erst auf, als die alarmierte Polizei mit der Schusswaffe drohte. Nun wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Das Motiv für die Attacken blieb offen.
Zwar hatte der Angeklagte angegeben, er sei frustriert "und in Trauer" gewesen, weil sein Bruder Monate zuvor verstarb. Aber das nahm ihm die Kammer als Tatmotiv nicht ab.
Titelfoto: Peter Schulze