Polizist vor Gericht! Kosten ihn Doping-Pillen aus Tschechien den Job?

Dresden - Eigentlich jagt er Straftäter. Doch nun kämpft Sven S. (46), Polizist in Dresden, um seinen Ruf und seinen Job. Der Ordnungshüter soll illegale Dopingmittel in Tschechien geordert haben. Er bestreitet vehement und der exakte Nachweis gelingt der Justiz derzeit nicht.

Stanozolol ist ein Steroidhormon, das vorrangig in der Veterinärmedizin eingesetzt wird, aber auch illegal als Dopingmittel verwendet wird. (Symbolfoto)
Stanozolol ist ein Steroidhormon, das vorrangig in der Veterinärmedizin eingesetzt wird, aber auch illegal als Dopingmittel verwendet wird. (Symbolfoto)  © 123RF/tnphotoca

Laut Anklage bestellte Sven in Tschechien 400 Pillen Stanozolol. Ein verbotenes Aufputschmittel, das ausgesprochen gesundheitsschädlich ist.

Das Paket fing der Zoll 2020 ab. Der erste Prozess fand im Herbst 2022 statt. Damals erklärte Sven, der zum Innendienst verdonnert wurde: "Ich bestelle doch so ein Zeug nicht. Schon gar nicht auf meinen Namen und nach Hause!"

Außerdem wisse der Hobbysportler genau um die Gefährlichkeit der Pillen: "Sowas nehme ich nicht. Damit kann man ganze Kuhställe lahmlegen."

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Er habe aber bei dem Versand schon legale Mittel bestellt. Daher wären dort seine Daten bekannt.

Tatsächlich stand auf dem Adressaufkleber die Anschrift des Polizisten, aber auch eine "Kontakt-Handynummer" von einem Zimmermann aus dem Land Brandenburg.

Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage? Nicht mit Sven!

Sven S. (46) bestreitet vehement, illegale Dopingpillen bestellt zu haben.
Sven S. (46) bestreitet vehement, illegale Dopingpillen bestellt zu haben.  © Peter Schulze

Svens Vermutung: "Beim Versender sind Datensätze durcheinandergekommen." Der erste Prozess scheiterte wegen suboptimaler Ermittlungen.

Der Aufwand für den Nachweis nach der langen Zeit war immens. Außerdem ist Sven S. nicht vorbestraft. So bot der Richter an, das unsägliche Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

"Kommt nicht infrage", so Sven. "Mir geht es ums Prinzip. Ich zahle nicht für eine Sache, die ich nicht getan habe."

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Kurz: Er will einen Freispruch. Der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Bildmontage: 123RF/tnphotoca, Peter Schulze

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