Prozess gegen mutmaßliche Killer-Witwe: Brisante Details im Testament des ermordeten Anwalts
Dresden - Der Prozess am Landgericht Dresden um die mutmaßliche Killer-Witwe geht weiter. Ramona B. (53) soll ihren Gatten, Anwalt Peter B. (†76), ermordet haben, um an sein Millionen-Erbe zu kommen. Fahnder entdeckten ein Testament des Toten in dessen Kanzlei. Ein Gutachter hat nun die Echtheit bestätigt. Der Inhalt ist brisant.
Im September 2024 starb Peter beim Joggen. Laut Anklage überfuhr Ramona ihn mit einem Mercedes GLK.
Der mitangeklagte Hausmeister Claus T. (76) soll ihr das Tatauto besorgt haben. Motiv: Habgier. Peter habe sich trennen wollen. Ihr Luxusleben - er hatte ihr Flugzeug-Anteile gekauft, Kreditkarten überlassen, zur Hochzeit einen Porsche geschenkt - wäre vorbei gewesen.
Ramona bestreitet Tat und Motiv. Die Ehe sei harmonisch, eine Trennung nie Thema gewesen.
Aber das Nachlassgericht, das sich unabhängig vom Strafprozess mit dem sogenannten Erbscheinverfahren beschäftigt, ließ das Testament prüfen.
Laut Testament ist Ramona nicht Alleinerbin
Laut Gutachter ist es mit "sehr hoher Wahrscheinlichkeit" (mithin 99 Prozent) echt. Das teilte jetzt im Mord-Prozess der Anwalt von Peters Angehörigen mit.
Mehr noch: Laut Testament ist Ramona nicht Alleinerbin. Sie würde bekommen, was "den Pflichtteil abgelten" soll. Das, so der Anwalt, komme einer Enterbung gleich und belege, dass die Ehe am Ende war.
Würde Ramona wegen Mordes verurteilt, gelte sie ohnehin als "erbunwürdig". Aber für die Gesamtschau ist der neuerliche Fakt für das Schwurgericht sicher interessant.
Um Geld geht es im Prozess ständig: So gab Ramona einem ihrer Verteidiger eine Kontovollmacht. Trotz Pfändung des Kontos. Der Jurist transferierte 117.000 Euro auf eines seiner Konten! Prompt prüft jetzt der Staatsanwalt nun den Fall "auf strafrechtliche Relevanz"!
Mit einem Ex-Partner hat Ramona Immobilien. Die Witwe soll die Mieter aufgefordert haben, Mietzahlung auf ein anderes Konto zu überweisen. Wie derlei "Geschäftsbriefe" ohne Postkontrolle, also ohne Wissen der Justiz, aus dem Knast versendet werden konnten, ist völlig unklar.
Titelfoto: Bildmontage: Ove Landgraf, imago images/Christian Ohde

