Stromklau gar nicht nachweisbar - Freispruch!

Dresden - Die Geschäftsführung und ein Elektriker einer 2023 abgebrannten Industriewäscherei im Dresdner Stadtteil Pieschen mussten sich am Mittwoch vorm Amtsgericht verantworten: Haben sie über Jahrzehnte hinweg Strom geklaut?

Großbrand in der Wäscherei im April 2023! Die Löscharbeiten offenbarten noch etwas anderes.  © xcitepress

Der Frühling zeigte sich von seiner besten Seite an jenem Donnerstagabend Ende April 2023, als dichter Rauch aus der Wäscherei quoll. Vermutlich hatten gelagerte Chemikalien sich selbst entzündet, somit zwei Wäschereianlagen vernichtet und den Dachstuhl zum Einsturz gebracht.

Doch die Familienunternehmer ahnten nicht, wer sich den nachfolgenden Ermittlungen anschließen würde.

Der Ex-Mann von Geschäftsführerin Susanne A. (46), hatte dem Netzbetreiber SachsenNetze nach heftiger Scheidung gemeldet, dass der energieintensive Kleinbetrieb Strom am Drewag-Zähler vorbei beziehe.

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Der Drewag-Experte, eigens für derartige Ermittlungen angestellt, fand dafür auch Hinweise: Durch eine Zwischenwand in einem Anbau führten Kabel am Stromzähler vorbei in den hinteren Wäschereibereich. Sauber verputzt und mit Schalter versehen, sodass Strom - im Falle einer Überprüfung zum Beispiel - wieder ordentlich durch den Zähler floss.

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Elektriker Karl-Heinz F. (67, l.) und Ex-Chef Hans-Jürgen B. (71).  © Norbert Neumann

Beweise für Stromklau? Fehlanzeige!

Geschäftsführerin Susanne A. (46).  © Norbert Neumann

So erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Entziehung elektrischer Energie gegen Ex-Chef Hans-Jürgen B. (71), Elektriker Karl-Heinz F. (67) und Susanne, wofür es bis zu fünf Jahre Haft geben kann.

Doch vor Gericht blamierte sich die Staatsanwaltschaft: So konnte niemand nachweisen, ob Susanne die Konstruktion überhaupt kannte, wann oder durch wen sie gebaut wurde oder bis wann sie betrieben wurde.

"Dass sie zu einem Zeitpunkt betrieben worden ist, davon bin ich überzeugt", so der Richter. "Nur ob die Angeklagten damit was zu tun hatten, steht in den Sternen. Insoweit sind sie aus tatsächlichen Gründen freizusprechen."

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