Prozess um Kreuzungs-Crash: Kunststudentin von Harley-Biker gerammt

Dresden - An der Kreuzung Franklinstraße/Ecke Strehlener Straße in Dresden kollidierten im Mai 2022 die Radfahrerin Asako S. (31) und der Biker Rudi R. (33). Beide wurden schwer verletzt. Nun war Prozess am Dresdner Amtsgericht.

Die Unfallkreuzung in der Südvorstadt. Hier krachte es zwischen einer Radlerin und einem Harley-Fahrer.
Die Unfallkreuzung in der Südvorstadt. Hier krachte es zwischen einer Radlerin und einem Harley-Fahrer.  © Peter Schulze

Asako, Kunststudentin aus Tokio, querte damals die vorfahrtsberechtigte Strehlener Straße. Die aber raste Harley-Davidson-Fahrer Rudi in dem Moment laut Anklage mit mindestens 78 Kilometern pro Stunde entlang. Es kam zum Crash.

Asako erlitt Brüche an Becken, Bein und Finger sowie Verletzungen an der Lunge. Rudi brach sich mehrfach den Kiefer, zog sich diverse Prellungen zu.

Asako hat keinerlei Erinnerungen an den Unfall. Sie musste ihr Studium unterbrechen, wurde in Tokio behandelt, ist erst seit Anfang des Jahres wieder in Dresden.

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Zwar sind die Verletzungen verheilt. Aber die Ärzte eröffneten ihr, dass sie bei einer Schwangerschaft massive Probleme bekommen könnte ...

Biker Rudi R. (33) weist jede Schuld von sich.
Biker Rudi R. (33) weist jede Schuld von sich.  © Peter Schulze

Radfahrerin womöglich mitschuldig - Staatsanwältin will Verfahren nicht einstellen

Kunststudentin Asako S. (31) hat an den Unfall keinerlei Erinnerungen mehr.
Kunststudentin Asako S. (31) hat an den Unfall keinerlei Erinnerungen mehr.  © Peter Schulze

Biker Rudi beteuerte: "Ich stand vorher, keine 200 Meter weiter, an der roten Ampel. So schnell beschleunige ich keine Harley! Die Frau fuhr ohne zu gucken auf die Kreuzung." Er forderte eine Einstellung seines Verfahrens.

Der Richter konterte: "Laut Gutachter waren Sie viel zu schnell. Außerdem haben Sie vier Einträge im Verkehrsregister. Dreimal wegen Raserei und einen Rotlicht-Verstoß! Da ist kein Platz für eine Einstellung."

Wohl aber bei der Radfahrerin. "Möglicherweise gab es einen Pflichtverstoß", so der Richter. "Die Frage ist aber: Wie groß war der im Verhältnis zu den Folgen, die sie zu tragen hat?"

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Allerdings wollte die Staatsanwältin das Verfahren gegen Asako nicht einstellen. Argument: Immerhin kam die Radlerin aus der Nebenstraße. Nun lädt der Richter Zeugen und den Gutachter. Dann wird neu verhandelt.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze

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