Rentner von Linie 7 erfasst: Prozess um Straßenbahn-Unfall in Gorbitz

Dresden - Ein schwerer Straßenbahnunfall in Gorbitz war jetzt ein Fall fürs Amtsgericht. Gabriele H. (64) steuerte im Juni 2018 die Linie 7 und saß nun wegen fahrlässiger Körperverletzung auf der Anklagebank. Ihr Fahrzeug hatte Rolf S. (87) erfasst und schwer verletzt.

Seit 1974 fuhr Gabriele H. (64) unfallfrei Straßenbahnen durch die Stadt. Erst kurz vor ihrer Pensionierung geschah das Unglück.
Seit 1974 fuhr Gabriele H. (64) unfallfrei Straßenbahnen durch die Stadt. Erst kurz vor ihrer Pensionierung geschah das Unglück.  © Franz Maler

Die Linie 7 kam vom Omsewitzer Ring Richtung Schlehenstraße. Dort lief plötzlich Rolf S. über die Gleise. Trotz Vollbremsung erfasste die Bahn den Senior, der schwer verletzt mit zahlreichen Brüchen in die Klinik kam.

"Ich lag 45 Tage im Koma, danach war ich zur Reha", so der Rentner zum Richter. Rolf S. sagte auch: "Ich möchte die Aussage verweigern, um mich nicht selbst zu belasten." Viel zu sagen hätte der Senior wohl ohnehin nicht gehabt. Der Polizei hatte er schon früher gesagt, keine Erinnerungen an den Unfall zu haben.

Gabriele H. erinnerte sich, den Mann gesehen zu haben, bevor sie klingelte und eine Vollbremsung hinlegte. Seit 1974 fuhr sie unfallfrei jede Art Bahn in Dresden, kennt diese Strecke wie ihre Westentasche.

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Sie rückte immer von dort aus. Und sie beschrieb, dass sie und ihre Kollegen an der Stelle ohnehin vorsichtig fahren. "Weil es für einige Leute dort ein gefährlicher Spaß ist, sich nah an den Gleisen zu bewegen", sagte ihr Anwalt.

Im Juni 2018 erfasste die Linie 7 den Rentner im Gleisbett in Gorbitz. Jetzt kam der Unfall vor Gericht. (Archivbild)
Im Juni 2018 erfasste die Linie 7 den Rentner im Gleisbett in Gorbitz. Jetzt kam der Unfall vor Gericht. (Archivbild)  © Roland Halkasch

Prozess endet mit Geldauflage

Nach dem Unfall war die Bahnfahrerin vier Wochen krank, wurde danach auf Fahrtauglichkeit getestet, bestand und fuhr bis zur Rente im Mai dieses Jahres weiter. Die DVB zahlten dem Rentner Schmerzensgeld (20.000 Euro).

Der Richter stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 2500 Euro ein. "Das ist ein angemessenes Ende", resümierte er. Gabriele H. gilt so als nicht vorbestraft.

Titelfoto: Montage: Roland Halkasch (Archivbild), Franz Maler

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