Corona-Gelder bringen Dresdner Party-DJ vor Gericht

Dresden - Als die Pandemie kam, war die Party vorbei: Roberto W. (42) gilt als einer der bekanntesten Schwulen-Party-Veranstalter in Dresden. Doch mit den Veranstaltungsverboten kam dort kein Geld mehr rein, er fiel ins Bürgergeld. Weil er dort wiederum die Corona-Hilfen nicht angab, schrammte er am Mittwoch nur knapp am Gefängnis vorbei.

Partyveranstalter Roberto W. (42) geriet während der Pandemie in Turbulenzen.
Partyveranstalter Roberto W. (42) geriet während der Pandemie in Turbulenzen.  © Eric Münch

Ob es Schlamperei oder Absicht war, ist nicht ganz klar: Weil er wegen einer Vorstrafe nicht mehr als Geschäftsführer tätig sein durfte, sprang sein ehemaliger Lebensgefährte, ein bekannter Mode-Blogger, als Geschäftsführer für das Veranstaltungsgeschäft ein.

Doch faktisch führte Roberto W. die Gesellschaft eigenständig, übernahm sie dann im Oktober 2020 auch auf dem Papier. Da die Firma nichts einnahm, gab er seine Tätigkeit beim Jobcenter auch nicht an.

Doch eine Sache hatte er wohl nicht auf dem Plan: "Ich habe die 9000 Euro Corona-Hilfe und auch den 40.000-Euro-Kredit beantragt", sagt er vor Gericht. Die bekam er auch. Zwar dürfen mit beiden Hilfsgeldern keine Lohnkosten gezahlt werden, aber Roberto W. gibt zu, damit teilweise auch private Ausgaben gedeckt zu haben.

Großer Schaden, keine Lieferung: Klaute dieser Mann den Sachsen die Weihnachtsgeschenke?
Gerichtsprozesse Dresden Großer Schaden, keine Lieferung: Klaute dieser Mann den Sachsen die Weihnachtsgeschenke?
Putzmann überfallen: Tresor-Räuber muss lange hinter Gitter
Gerichtsprozesse Dresden Putzmann überfallen: Tresor-Räuber muss lange hinter Gitter

"Durch diesen Impact war das alles eine vollkommene Überforderung", sagt er über die Corona-Zeit.

Roberto bekommt Bewährungsstrafe

Resultat: Das Jobcenter zahlte ihm zwischen dem April 2020 und Februar 2022 insgesamt 27.103 Euro zu viel. "Ich möchte mich für die Fehler, die ich begangen habe, entschuldigen", sagt Roberto W., will aber trotzdem neben seinem Job als Straßenbahnfahrer selbstständig bleiben: "Es geht mir da nicht ums Geldverdienen", sagt er.

"Sondern auch um Idealismus im kulturellen Bereich." Urteil: ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 200 Arbeitsstunden ableisten und zwei Jahre lang jeden Monat 150 Euro zahlen.

Titelfoto: Eric Münch

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: