Scheinselbstständige als Mitarbeiter: Urteil gegen Dresdens Partykönig gefallen

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Dresden - Schuldig! Dresdens Partykönig Christian von Canal (58) ist nach fünf Monaten Prozess am Landgericht Dresden zu elf Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen, dass der umtriebige Event-Veranstalter über 50 seiner Mitarbeiter als Scheinselbstständige führte, so Sozialabgaben sparte. Dabei entstand ein Schaden von über 808.000 Euro. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Seit Mai wurde am Landgericht Dresden gegen Partykönig Christian von Canal (58, r.) verhandelt. Jetzt fiel das Urteil.
Seit Mai wurde am Landgericht Dresden gegen Partykönig Christian von Canal (58, r.) verhandelt. Jetzt fiel das Urteil.  © Steffen Füssel

"Puro Beach", "Enchilada", "Rosi's" oder der "Grüne Salon" - kaum eine Location, in der von Canal mit seinen Teams nicht für Stimmung sorgte.

Doch laut Gericht hätten über 50 Mitarbeiter fest angestellt werden müssen. Jahrelang arbeiteten Barkeeper, Handwerker und Servicekräfte auf "eigene Rechnung". Der Richter stellte klar: "Das waren Scheinselbstständigkeiten!"

Diese Mitarbeiter unterlagen zum Beispiel Dienstplänen und Weisungen wie Angestellte. Obendrein waren die Rechnungen der angeblich Selbstständigen alle gleich: "Dafür gab es Vordrucke", so der Richter.

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Von Canal hatte sein Agieren mit der Personalnot im Gastgewerbe begründet. Zudem hätten Betriebsprüfungen das Vorgehen nie beanstandet. Der Partykönig, der inzwischen eine Privatinsolvenz hinter sich hat, hoffte auf Freispruch. Aber: "Sie wussten, dass Sie Sozialversicherungsbeiträge hätten abführen müssen", so der Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte als Bewährungsauflage eine Zahlung von 50.000 Euro gefordert.

Diese Auflage lehnten die Richter aber wegen der "finanziellen Lage" des Verurteilten ab.

Titelfoto: Steffen Füssel

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