Sächsische Separatisten: Die Hälfte der Verdächtigen kommt frei
Dresden - Nur noch die Hälfte der Angeklagten in Untersuchungshaft: Nach fast zwei Jahren U-Haft kommen vier der acht Verdächtigen vorerst wieder frei. Nach TAG24-Informationen hob das Dresdner Oberlandesgericht die Haftbefehle gegen Kevin R. (27), Hans-Georg P. (26) und Norman T. (24) auf. Gegen Kaution soll auch der AfD-Politiker Kurt Hättasch (27) freikommen.
Seit dem 5. November 2025 sitzen acht junge Männer hinter Gittern.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, mit der Terrorgruppe "Sächsische Separatisten" nach dem Zusammensturz des Systems die Loslösung Sachsens mit Waffengewalt und die Errichtung eines nationalsozialistischen Staats geplant zu haben.
Kurt Hättasch wirft sie, da er der Polizei mit einem Gewehr entgegenkam, versuchten Mord vor. Er wurde selbst bei dem Zugriff angeschossen.
Bei ihm sieht das Gericht jetzt den dringenden Tatverdacht nicht mehr in allen Punkten als gegeben und es hat den Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution aufgehoben.
Die wurde bis heute allerdings noch nicht bezahlt.
Weshalb hebt das Gericht die Haftbefehle von einem Teil der "Sächsischen Separatisten" auf?
Bei den anderen drei Angeklagten hob das Gericht die Haftbefehle komplett auf.
Bei zwei von ihnen sah das Gericht auch, dass der dringende Tatverdacht nicht in allen Punkten gegeben war, auch Fluchtgefahr sah das Gericht nicht mehr.
Der dritte Angeklagte ist zwar noch dringend tatverdächtig, allerdings stehen die zwei Jahre Haft in keinem Verhältnis mehr zu der Strafe, die er noch zu erwarten hätte.
Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa
