Schramme ins Auto getreten: IT-Chef als Verkehrsrüpel verurteilt

Dresden - Wilde Szenen im Schönfelder Hochland. Auf einem Wirtschaftsweg gerieten Landwirt Maximilian P. (34) und Radfahrer Dr. Manfred H. (53) aneinander. Der promovierte Physiker fand sich nun auf der Anklagebank im Amtsgericht Dresden wieder.

Manfred H. (53) bestritt im Gericht vehement, gegen den Rover getreten zu haben.
Manfred H. (53) bestritt im Gericht vehement, gegen den Rover getreten zu haben.  © Steve Schuster

"Ich machte mit meinen Töchtern eine Radtour", sagte Manfred H., Chef einer großen IT-Firma, dem Richter. "Auf dem Hornweg kam uns plötzlich ein Rover entgegen. Sehr schnell. Ich hatte Angst um meine Kinder. Das Auto verringerte die Geschwindigkeit nicht. Ich musste irgendwie vorbei. Das war sehr knapp."

Danach habe er sich um seine völlig verschreckten Kinder gekümmert. "Plötzlich kam der Wagen zurück. Der Mann baute sich vor mir auf und sagte, 'Ich bin der Gutsverwalter. Das ist mein Weg!' Er behauptete, ich wäre gegen sein Auto getreten. Das stimmt nicht. Also rief ich die Polizei."

Auch Autofahrer und Landwirt Maximilian rief die Polizei. Er schilderte dem Richter: "Dort kommen immer Radfahrer. Das ist völlig normal. Ich fuhr ran, mein Wagen stand. Die Mädchen hatten die Stelle schon passiert. Da machte der Mann mit dem Rad einen Schlenker und ich hörte es knallen. Er war gegen das Auto getreten."

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Deshalb habe er gewendet, sei dem "Unfallverursacher" hinterher.

Als die Polizei vor Ort war, bestritt der radelnde IT-Chef nicht nur den Tritt, sondern zeigte auch noch den Landwirt an, weil er ihn mit dem Auto verletzt haben soll.

Der Wirtschaftsweg wird von Radlern, Wanderern und Landwirten benutzt.
Der Wirtschaftsweg wird von Radlern, Wanderern und Landwirten benutzt.  © Steve Schuster

Der Richter hörte sich beide Versionen an, besah sich die Spuren am Auto (Schaden: mehr als 2000 Euro) und befand: "Die Angaben des Angeklagten sind unglaubhaft."

Er verurteilte Manfred H. zu 9600 Euro Geldstrafe. Wegen Sachbeschädigung, Unfallflucht und falscher Verdächtigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall könnte in die nächste Instanz gehen.

Titelfoto: Montage: Steve Schuster (2)

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