Schwarzangler mit Provision vermittelt: Fischereiaufseher verurteilt

Dresden - Strafe für einen ehrenamtlichen Helfer! Marco W. (51) muss 3600 Euro zahlen. Der Dresdner Amtsrichter verdonnerte den Fischereiaufseher dazu. Demnach hatte er versucht, illegale Angler zu nötigen und zu übervorteilen.

Aufseher Marco W. (51) muss eine Geldstrafe zahlen.
Aufseher Marco W. (51) muss eine Geldstrafe zahlen.  © Thomas Türpe

Solche öffentlich bestellten, ehrenamtlichen Aufseher kontrollieren an Seen und Flüssen. Petrijünger ohne Lizenz zum Angeln melden sie der Fischereibehörde, die gegebenenfalls Bußgeldbescheide veranlasst.

Laut Anklage bot Marco W. dabei mindestens zwei Wildanglern an, auf die "Anzeige" zu verzichten. Im Gegenzug sollten sie sich bei seinem Kumpel zum (kostenpflichtigen) Fischerei-Lehrgang anmelden.

Laut Staatsanwalt bekam Marco sogar Provision von dem Bekannten.

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"Ich war jahrelang für den Staat unterwegs. Und das ist der Dank! Ich habe nie jemanden genötigt", beteuerte Marco W. immer wieder. Tatsächlich, so wurde im Prozess klar, haben die Aufseher einen "Ermessensspielraum".

Sie dürfen Betroffene auf mögliche Schulungen bei verschiedenen Anbietern hinweisen.

Die ertappten Angler erklärten vor Gericht aber, ihnen wurde speziell ein Anbieter genannt, bei dem sie sich anmelden sollten, sonst drohe die Anzeige.

Titelfoto: Thomas Türpe

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