Sie machte mit Hunden ein kleines Vermögen: Bürgergeld-Empfängerin verurteilt

Dresden - Sie sind klein, drollig, und ihr Name ist Programm: Bolonka Zwetna heißt zu Deutsch "Buntes Schoßhündchen". Die Mini-Bellos, die einst in Russland gezüchtet wurden, erfreuen sich großer Beliebtheit. Bei bis zu 2000 Euro Verkaufspreis pro Tier witterte Karolin T. (42) wohl das große Geschäft. Sie verscherbelte die Hunde - ohne jede behördliche Genehmigung. Ein Fall für das Amtsgericht in Dresden.

Karolin T. (42) verkaufte Hunde ohne Genehmigung und hielt die Tiere laut Justiz nicht fachgerecht.  © Picxell

Zwischen 2017 und 2022 verkaufte Karoline mindestens 64 Tiere und scheffelte so 103.000 Euro.

Dann flog sie auf: Die angebliche Tierliebhaberin hatte zwei Hunde in einer Transportbox in der Straßenbahn "vergessen", suchte übers Internet danach. Das machte andere Hundebesitzer stutzig, die den Fall meldeten. Das Amt schaltete sich ein und wenig später die Justiz.

Im September 2022 beschlagnahmte die Polizei bei einer Razzia bei Karolin mehr als 20 Hunde. Zum Teil waren die Tiere in einem erbärmlichen Zustand. Schon wegen dieser "tierschutzwidrigen Bedingungen" kassierte die Halterin 2023 sechs Monate Haft (auf Bewährung) und ein dreijähriges Tierhaltungsverbot.

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Doch die Polizei fand obendrein Verträge für 64 verkaufte Hunde. Was ein weiteres Verfahren nach sich zog, denn dafür hatte die Bürgergeldempfängerin keinerlei Genehmigung.

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Diesen Wuffi rettet das Amt vor der Hundehalterin.  © Staatsanwaltschaft Dresden
Zahlreiche dieser kleinen Bolonka-Zwetna-Hunde wurden von der Polizei 2022 beschlagnahmt.  © Staatsanwaltschaft Dresden

Für Handel mit Hunden: Bürgergeldempfängerin muss 16.000 Euro Strafe zahlen

Zum Prozess erschien die Frau nicht, schickte ihren Anwalt vor. "Meine Mandantin hatte ein Hundepaar, das sehr viel Nachwuchs zeugte", argumentierte der Verteidiger. "Sie wollte die Tiere nicht entsorgen, bot sie deshalb im Netz. Das nahm Ausmaße an, die nicht geplant waren. Aber verschenken wollte sie die Tiere auch nicht. Dann wären sie in falsche Hände gekommen." Außerdem habe die Angeklagte "genug Kosten für Futter und Tierarzt" gehabt.

Der Richter wertete das als "Ausreden", die "bei dem Umfang an Verträgen nicht nachvollziehbar" seien. Karolin habe kein anderes Einkommen gehabt als vom Verkauf der Tiere. "Und der Ertrag war nicht ohne", so der Jurist. Er verurteilte die einstige Hundehalterin wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen den Handel mit Wirbeltieren zu 16.000 Euro Strafe.

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