Sie plant den nächsten Prozess: Killerwitwe plötzlich wieder zu Hause
Dresden - Die Killerwitwe will wieder ins Gericht! Derzeit sitzt Ramona B. (53) hinter Gittern, weil sie laut Urteil des Landgerichts Dresden ihren Gatten, den Anwalt Peter B. (†76), absichtlich überfuhr, um ans Erbe zu kommen. Doch nun könnte sie ins Amtsgericht Dresden kommen. Unter Bewachung.
Denn diese Woche beginnt dort der Prozess gegen zwei Männer, die in ihr Haus eingebrochen sein sollen - während sie im Knast saß. Die gelernte Krankenschwester will als Nebenklägerin, also als Opfer, im Verfahren teilnehmen.
Was war passiert: Während sie wegen des Gattenmordes ab September 2024 in U-Haft saß, plünderten Einbrecher ihr Haus in Ullendorf (Klipphausen). Laut Anklage stiegen Stephan S. (42) und Lars M. (41) übers Kellerfenster ein, durchwühlten alles, leerten den Tresor.
Neben acht Nobel-Uhren (unter anderem eine Glashütte Original für 29.800 Euro) verschwanden Schlüssel für zwei Porsche und 28.800 Euro Bargeld. Nun beginnt der Prozess gegen den Schweißer und den Koch.
Und die Witwe will dabei sein. Sie würde dann neben dem anklagenden Staatsanwalt den mutmaßlichen Tätern gegenübersitzen.
Noch hat zuständiger Richter nicht entschieden
Bereits vergangene Woche stoppte ein Justizwagen mit Ramona an Bord vor ihrem Eigenheim. Nach Informationen von TAG24 wollte sie in Vorbereitung auf den Einbruch-Prozess Unterlagen sortieren, Schäden nochmals dokumentieren. Nach zwei Stunden ging die Fahrt zurück in den Knast.
Wer in Haft sitzt, kann sogenannte "Ausfahrten" beantragen. Unter Begleitung von Justizbeamten dürfen Häftlinge dann draußen Wege erledigen. So zum Beispiel Beisetzungen oder Scheidungstermine wahrnehmen. Ramona will auf diese Weise im Gericht dabei sein.
Noch hat der zuständige Richter nicht entschieden, ob die Nebenklägerin zugelassen wird. Stimmt er aber zu und besteht Ramona auf ihr Anwesenheitsrecht, müsste die JVA die Witwe zu jedem Prozesstag begleiten, extra Personal dafür abstellen.
Übrigens: Ihr eigenes Verfahren gilt als noch nicht abgeschlossen. Zwar wurde Ramona im Mai wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, aber die Witwe forderte die Revision beim Bundesgerichtshof. Die Entscheidung darüber steht noch aus.
Titelfoto: Bildmontage: Steve Schuster, Peter Schulze

