Stiefvater gesteht: Kinder (13, 14) mit Alkohol gefügig gemacht und missbraucht!

Dresden - Rum, Pfeffi, Erdbeerbowle: Mit Alkohol machte er Mädchen (13 und 14 Jahre) gefügig, befummelte sie und filmte seine Taten auch noch. Nun startete der Prozess gegen Lars K. (40) am Landgericht Dresden. Er gestand, seine Stieftochter und deren drei Freundinnen missbraucht zu haben.

Lars K. (40) gestand seine Taten im Prozess am Landgericht Dresden.
Lars K. (40) gestand seine Taten im Prozess am Landgericht Dresden.  © Bildmontage: Peter Schulze (2)

Nach der Trennung von seiner Ex lebten Stieftochter Jana (*Name geändert) und ihre kleine Halbschwester bei Lars. "Ich war Vater durch und durch", erklärte der Angeklagte.

Jana sei ihm eine große Hilfe gewesen. "Wir waren Partner", so Lars, der zuließ, dass sie Freundinnen mitbrachte. "Ich fühlte mich mit ihnen immer wie ein Teenager", sagte der Vater, bei dem die Jugendlichen Alkohol trinken durften.

"Aber nur zu Hause, damit ihnen draußen nichts passiert", sagte er. Oft wurde einem der Mädchen so übel, dass es sich übergeben musste und "zur Sicherheit" bei Lars schlief.

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Wo er nachts das jeweilige Opfer befummelte und filmte. Laut Anklage waren die Mädchen meist zu benommen, um sich wehren zu können.

Er ging mit den Mädchen auch aufs Freitaler Stadtfest, spendierte Erdbeerbowle ("Das hatten sie sich gewünscht."), reichte danach daheim Rum und Likör. Nachts wurde wieder ein Opfer missbraucht.

Angeklagter sammelte über 500 kinderpornografische Dateien

Mit Kräuterschnaps und Erdbeerbowle wurden die Opfer gefügig gemacht. (Symbolbild)
Mit Kräuterschnaps und Erdbeerbowle wurden die Opfer gefügig gemacht. (Symbolbild)  © Bildmontage: Gregor Tholl/dpa, 123RF/kasia2003

"Silvester ging ich dann zu weit", so Lars, der laut Anklage in jener Nacht die Stieftochter vergewaltigte. "Danach habe ich mich bei ihr entschuldigt und sie nicht mehr angefasst."

"Da fing das dann mit den Bildern aus dem Netz an", so der Angeklagte, der auf Handy und einem Stick über 500 kinderpornografische Dateien gespeichert hatte.

Das Urteil folgt.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze (2)

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