Schrägster Prozess des Jahres? Soldat vor Gericht, weil er nicht ins Bett wollte

Dresden - Na dann, gute Nacht! Weil Soldat Justus K. (29) nicht in die Federn wollte, saß er nun wegen Gehorsamsverweigerung auf der Anklagebank im Amtsgericht Dresden. Bericht über den wohl absurdesten Prozess des Jahres.

Der Gefreite Justus K. (29) trat beim Richter an, weil er einen Oberleutnant der Luftwaffe um den Schlaf gebracht hatte.
Der Gefreite Justus K. (29) trat beim Richter an, weil er einen Oberleutnant der Luftwaffe um den Schlaf gebracht hatte.  © Peter Schulze

Justus war in Dresden auf Lehrgang in der Graf-Stauffenberg-Kaserne. "Die Prüfungen waren vorbei, wir haben abends dort gefeiert. War wohl mächtig viel. Ich erinnere mich nämlich nicht", so der peinlich berührte Angeklagte, der dem Richter erklärte, es gäbe "drei Eskalationsstufen" des Betrinkens beim Bund.

Völlig trunken plauschte Justus nachts lautstark mit einem Kameraden auf dem Gang. Das brachte einen Oberleutnant der Luftwaffe (OL) um den Schlaf, der sich beschwerte und die Männer auf Stube schickte.

Doch der Oberstabsgefreite Justus weigerte sich, wurde pampig. Der OL fühlte sich bedroht, rief den Wachhabenden. Der Stabsfeldwebel ("Ich habe schon mehrere Partys beendet") gab erneut "Stubenbefehl" - aber nur Justus.

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Dessen sturzbetrunkenen Kumpel trugen Kameraden aufs Nachtlager. Er war zwischenzeitlich zu Boden gegangen und schlief. Kommentar des Wachhabenden: "Das war dann wohl Stufe vier."

Richter stellte Verfahren gegen Geldauflage ein

Der Schlaf-Aufstand in der Graf-Stauffenberg-Kaserne wurde ein absurder Fall für die Justiz.
Der Schlaf-Aufstand in der Graf-Stauffenberg-Kaserne wurde ein absurder Fall für die Justiz.  © Peter Schulze

Justus dagegen zeterte weiter, wollte auch noch rauchen. Erst als der Wachhabende drohte, ihn zu verhaften, trollte sich der Soldat ins Gemach. Und stand früh beim Appell in Reih und Glied. "Der Inspektions-Chef sagte: 'Dass sie schon stehen können, grenzt an ein Wunder'", so Justus kleinlaut.

Bundeswehrintern hatte dieses kindische Gehabe keinerlei Konsequenzen für Justus. Doch das Heer meldete die Gehorsamsverweigerung an die zivile Justiz. Und die (sonst so überlastete) Staatsanwaltschaft klagte Justus an. Der Richter aber stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage (800 Euro) ein. Damit ist Justus nicht vorbestraft, die Justiz hat einen erledigten Fall mehr.

Übrigens: Am Tag nach dem Besäufnis sollten alle Soldaten bis 9 Uhr aus der Kaserne abreisen. "Das verzögerte sich", so der Wachhabende. "Der Tagesbefehl lautete 'Ausnüchtern!'"

Titelfoto: Peter Schulze

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