Aktivistin verurteilt: Darum klebte sich Konstanze immer wieder auf die Straße

Dresden - Große Worte in einem kleinen Saal. Im Amtsgericht bekundete Konstanze T. (24) am Donnerstag ausführlich, warum sie sich mit Gleichgesinnten immer wieder auf Dresdens Straßen klebte. Der Richter nickte zwar und nannte ihr Ansinnen ein "hehres Ziel". Wegen Nötigung wurde die Heilpädagogin dennoch verurteilt.

Klima-Aktivistin Konstanze T. (24) erklärte sich im Amtsgericht.
Klima-Aktivistin Konstanze T. (24) erklärte sich im Amtsgericht.  © Peter Schulze

"Klimaschützen ist keine Straftat", referierte Konstanze, die sich "kriminalisiert" fühlt. "Ziviler Ungehorsam" sei "verpflichtend". Und "wie unbeliebt die Protestform ist", sei "dem Erfolg egal".

Das hätten schon Beispiele wie Martin Luther King gezeigt, so die Aktivistin, die von vielen Sympathisanten begleitet wurde.

Die Staatsanwältin warf Konstanze vor, sich zwischen Dezember 2022 und März 2023 insgesamt sechsmal auf Straßen geklebt zu haben.

Vorm Amtsgericht demonstrierten Sympathisanten und wiesen auf dem Paragrafen im Grundgesetz hin, wonach der Staat für den Schutz künftiger Generationen zu sorgen hat.
Vorm Amtsgericht demonstrierten Sympathisanten und wiesen auf dem Paragrafen im Grundgesetz hin, wonach der Staat für den Schutz künftiger Generationen zu sorgen hat.  © Peter Schulze

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Im Februar 2023 räumte die Polizei die Heilpädagogin vom Asphalt.
Im Februar 2023 räumte die Polizei die Heilpädagogin vom Asphalt.  © Norbert Neumann

Bei derlei Aktionen, wie an der Columbusstraße, am Lennéplatz, Hansastraße oder Ammonstraße, seien zahlreiche Autos am Weiterfahren gehindert worden. "Es ist keine Frage, dass sie ein hehres Ziel verfolgen", so der Amtsrichter. "Aber Demokratie funktioniert nur mit Regeln."

So seien die Demos nicht angemeldet, aber "konspirativ vorbereitet" worden. Bei der Kleberei seien auch Taxifahrer, mit Patienten und Fluggästen an Bord, blockiert worden. "Übrigens auch E-Autos", so der Jurist.

Immerhin zwei der sechs Fälle wurden eingestellt. Schlicht, weil dort keine akute Behinderung für Fahrzeuge stattfand. Für den ganzen Rest kassierte die Aktivistin aber eine Geldstrafe von 1300 Euro (100 Tagessätze).

Titelfoto: Norbert Neumann

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