Verbotenes und gefährliches Aufputschmittel: Dresdner Polizist vor Gericht

Dresden - Es ist wohl weniger die Straftat, die im Moment die Justiz beschäftigt, als ein Fall von Arbeitsverweigerung der Fahnder. Sven S. (46), Polizist in Dresden, soll illegale Doping-Mittel geordert haben. Die Ermittlungen aber waren so schlecht, dass der Richter nun nacharbeiten lässt.

Sven S. (46, l.) mit seinem Anwalt im Amtsgericht. Der Prozess gegen den Polizisten wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, weil nachermittelt werden muss.
Sven S. (46, l.) mit seinem Anwalt im Amtsgericht. Der Prozess gegen den Polizisten wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, weil nachermittelt werden muss.  © Steve Schuster

Laut Anklage bestellte Sven in Tschechien 400 Pillen Stanozolol. Ein verbotenes Aufputschmittel, das ausgesprochen gesundheitsschädlich ist.

Das Paket fing der Zoll ab, als die Zustellerin mit einem ganzen Transporter voll Sendungen einreiste. Außerdem fanden sich bei Sven zu Hause zwei Pillen ähnlichen Präparates.

Im Prozess im Amtsgericht erklärte er: "Ich bestelle doch so ein Zeug nicht. Schon gar nicht auf meinen Namen und nach Hause!" Selbstverständlich ließ er sich, gerade zu Pandemiezeiten, allerlei liefern. "Aus ganz Europa. Ich bastle nebenher an Autos. Da ordere ich überall Teile."

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Und weil er schon (legales) Dopingmittel bestellte, bekam er neben Flyern für andere Präparate auch die zwei Pillen gratis zugeschickt. "Ich informierte mich über das Präparat. Sowas nehme ich nicht. Damit kann man ganze Kuhställe lahmlegen. Ich habe es eben nur nicht weggeschmissen."

Kurz: Sven bestritt.

Ermittlungen des Zolls mit erschreckend nutzlos

Stanozolol soll massive Schäden an Leber und Gelenken verursachen.
Stanozolol soll massive Schäden an Leber und Gelenken verursachen.  © IMAGO/Reporters

Blieben die Ermittlungsergebnisse des Zolls: Erschreckend wenig! So standen auf dem Adressaufkleber nicht nur Name und Anschrift von Sven. Sondern auch eine fremde Handynummer.

Sven vermutet, "beim Versender sind Datensätze durcheinander gekommen". Tatsächlich wurde der real existierende Handy-Besitzer weder vernommen, noch "durchleuchtet". Es gab auch nie eine Vernehmung der Fahrerin des Transporters, um zu klären, wo genau die Pakete herkamen. Obendrein gab es nie eine Analyse zu den genauen Inhaltsstoffen.

Der Zoll las die Angaben auf der Verpackung und errechnete so, dass die Pillen die 20-fache Menge zugelassenen Dopingmittels enthalten "müssten". Müßig, zu erwähnen, dass ein Zoll-Fahnder den Prozess im Saal verfolgte, bevor er vernommen wurde!

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Der zuständige Richter klappte die Akte zu, ordnete Nachermittlungen an. Irgendwann wird neu verhandelt.

Sven S., der seit über einem Jahr strafversetzt wurde, dem nach wie vor ein Disziplinarverfahren droht, schiebt derweil weiter frustriert Innendienst.

Titelfoto: Montage: IMAGO/Reporters, Steve Schuster

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