Er wollte Nazi-Terrorgruppe gründen: Kommt er mit Jugendstrafe davon?

Frankfurt am Main - Im Prozess gegen den mutmaßlich Rechtsextremisten Marvin E. (21) aus Nordhessen hat seine Rechtsanwältin für eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten plädiert.

Die Verteidigung von Marvin E. (21) forderte im Rechtsterror-Prozess eine Jugendstrafe.
Die Verteidigung von Marvin E. (21) forderte im Rechtsterror-Prozess eine Jugendstrafe.  © DPA/Arne Dedert

Der Versuch des heute 21-Jährigen, eine terroristische Vereinigung zu gründen, sei erfolglos geblieben, sagte die Juristin bei ihrem Plädoyer am Freitag im Frankfurter Oberlandesgericht.

Zudem habe er keinen konkreten Anschlag geplant und es sei letztlich nichts passiert. Bei Marvin E. handle es sich um einen "gefühlskalten Eigenbrötler" ohne Freunde und wirkliche familiäre Bindungen. Der zweite Verteidiger des Angeklagten stellte keinen konkreten Strafantrag, er sprach von einer "übersteigerten Suche nach Anerkennung" als Motiv.

Die Bundesanwaltschaft hatte bei ihrem Plädoyer am letzten Verhandlungstag eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert. Sie wirft ihm vor, aus rechtsextremen Motiven einen Anschlag mit Schusswaffen und Sprengsätzen geplant zu haben.

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In dem Prozess muss er sich wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung nach dem Vorbild der rechtsextremen Atomwaffen-Division (AWD) verantworten. Er habe im Sommer 2021 den Entschluss gefasst, innerhalb von drei Jahren in Deutschland einen "Rassen"- und Bürgerkrieg im Sinne der AWD-Ideologie zu entfachen, so die Anklage.

Das Urteil soll am 8. Mai verkündet werden. Der Mann sitzt seit seiner Festnahme im September 2021 in Untersuchungshaft.

Titelfoto: DPA/Arne Dedert

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